Kurz gesagt: Die meisten Bestandswohnungen lassen sich so anpassen, dass ein Umzug nicht nötig wird. Bewährt hat sich die Reihenfolge Bad, Türen und Schwellen, Boden und Licht, Grundriss, Technik; die Schritte lassen sich in einem Zug oder über mehrere Jahre umsetzen. Bei vorliegendem Pflegegrad kann die Pflegekasse die Maßnahmen auf Antrag mit bis zu 4.180 € je pflegebedürftiger Person und Maßnahme bezuschussen. Nach einem Klinikaufenthalt überbrücken Sofortmaßnahmen wie Pflegebett, Haltegriffe und Schwellenrampen die Zeit bis zum Umbau; den Zuschuss beantragen Sie vor Beginn der Arbeiten.
Wer im eigenen Zuhause älter wird, will in den meisten Fällen genau dort bleiben — in den vertrauten Räumen, im gewachsenen Umfeld, mit der Lebensgeschichte, die in diesen Wänden steckt. Ein Umzug in eine altersgerechte Wohnung oder ein Heim ist selten der erste Wunsch, sondern oft die Notlösung, wenn das eigene Haus den veränderten Anforderungen nicht mehr gerecht wird.
Die gute Nachricht: In den allermeisten Bestandsimmobilien im Landkreis Konstanz und im Hegau lässt sich Wohnen so anpassen, dass es auch in zehn, fünfzehn, zwanzig Jahren noch funktioniert. Die Frage ist nicht, ob eine altersgerechte Modernisierung möglich ist, sondern in welcher Reihenfolge sie sinnvoll geplant wird — und welche Maßnahmen den größten Effekt im Alltag erzielen.
Dieser Beitrag gibt Eigentümern in Singen, Konstanz, Radolfzell, Stockach, Engen und Umgebung einen strukturierten Überblick: Welche Bereiche der Wohnung sind kritisch? Welche Maßnahmen bringen den größten Sicherheitsgewinn? Wie lässt sich modular planen, sodass nicht alles auf einmal umgebaut werden muss?
Die zentrale Idee: Wohnraum, der mit dem Leben mitwächst
Eine gute altersgerechte Modernisierung erkennt man nicht daran, dass die Wohnung „behindertengerecht" aussieht. Im Gegenteil — sie erkennt man daran, dass sie genau so aussieht wie eine hochwertige, ruhige, klare Wohnung, in der die Sicherheit unauffällig in die Architektur eingebaut ist.
Das ist der Anspruch hochwertiger Wohnraumanpassung: keine Pflege-Optik, keine Hilfsmittel-Ästhetik, kein Klinikgefühl. Sondern eine Wohnung, die die nächste Lebensphase selbstverständlich aufnimmt, ohne dass die Bewohner das Gefühl haben, in einer „angepassten Umgebung" zu leben.
Diese Haltung verändert die Materialwahl, die Detailplanung, die Auswahl der Sanitärobjekte, die Beleuchtung. Sie macht den Unterschied zwischen einem altersgerechten Bad und einem Bad, das auch in zehn Jahren noch hochwertig wirkt.
Die fünf Wirkungsfelder einer altersgerechten Modernisierung
Eine strukturierte Wohnraumanpassung lässt sich in fünf Wirkungsfelder einteilen. Jedes Feld hat einen klaren Beitrag zu Sicherheit, Komfort und Langlebigkeit der Lösung.
1. Bad und Sanitär — das Feld mit dem höchsten Sturzrisiko
Das Bad zählt zu den häufigsten Unfallorten im Wohnbereich älterer Menschen. Drei Maßnahmen wirken hier am stärksten:
- Bodengleiche Dusche statt Badewanne — schwellenfrei, rutschhemmend, mit Sitzlösung
- Erhöhtes WC mit Haltegriffen — entlastet Knie und Hüfte
- Unterfahrbares Waschbecken mit ergonomischer Armatur und blendfreier Beleuchtung
Mit diesen drei Eingriffen wird aus einem Risiko-Raum ein sicherer Raum, ohne dass die Optik leidet. Hochwertige Materialien, ruhige Farbgebung und durchdachtes Licht machen das Bad sogar oft schöner als zuvor.
Mehr dazu im ausführlichen Beitrag: Barrierefreies Bad im Bestand: die bodengleiche Dusche →
2. Türen und Übergänge — Bewegungsfreiheit im Alltag
Wer mit Rollator, Krücken oder Rollstuhl unterwegs ist, merkt jede zu schmale Tür und jede unsichtbare Schwelle. Die wichtigen Maßnahmen:
- Türen auf 80 cm (besser 90 cm) lichte Breite erweitern
- Schwellen entfernen oder durch flache, kontraststarke Übergänge ersetzen
- Schiebetüren dort einsetzen, wo Drehflügeltüren Schwenkraum stehlen
- Automatische Türsysteme bei häufig genutzten oder schweren Türen
Diese Maßnahmen sind in den meisten Beständen baulich gut umsetzbar — auch in tragenden Wänden, dann allerdings mit statischem Nachweis und Sturzwechsel.
Mehr dazu im ausführlichen Beitrag: Türen verbreitern, Schwellen entfernen →
3. Boden und Licht — die unterschätzte Sturzprävention
Stürze passieren oft nicht an „Hindernissen", sondern an schlechten Lichtverhältnissen und trügerischen Bodenbelägen. Drei wirksame Felder:
- Rutschhemmende Bodenbeläge — Vinyl, mineralische Beläge oder hochwertige rutschhemmende Fliesen in den Klassen R9–R11 (DIN 51130) bzw. B/C für Nassbereiche
- Bewegungsabhängige Beleuchtung — Sensoren in Flur, Bad, Treppe, Schlafraum
- Blendfreie, ausreichend helle Grundbeleuchtung — gerade ältere Augen brauchen deutlich mehr Lichtmenge bei zugleich weicherer Streuung
Diese Maßnahmen sind technisch einfach, aber in der Praxis außerordentlich wirksam. Diese drei Punkte können das Sturzrisiko deutlich senken.
4. Grundriss und Raumnutzung — wenn das Haus mehr Anpassung braucht
In manchen Fällen reicht die Anpassung einzelner Räume nicht. Dann geht es um den Grundriss selbst:
- Schlafraum im Erdgeschoss schaffen, damit die Treppe optional wird
- Bad im Erdgeschoss ergänzen, wo bisher nur eine Gäste-WC-Lösung war
- Wohnen, Schlafen, Bad auf einer Ebene organisieren — die wichtigste Grundregel altersgerechten Wohnens
Solche Eingriffe sind aufwendiger, aber strategisch oft die wirkungsvollste Investition: Sie machen die obere Etage zur Option statt zur Notwendigkeit — was im Alltag enorm entlastet.
5. Technik und Smart Home — unauffällige Sicherheit
Hochwertige altersgerechte Modernisierung nutzt heute selbstverständlich Technik, ohne die Wohnung „technisch" wirken zu lassen:
- Bewegungsmelder mit sanfter Beleuchtung im Flur und am Bett
- Notrufsysteme mit dezenten Tastern oder per Smartwatch
- Smarte Rollläden mit zentraler Steuerung und Zeitautomatik
- Smarte Heizungssteuerung für gleichmäßige Raumtemperatur
- Türsprechanlage mit Bild auf Tablet oder Smartphone
Der Trick: Diese Technik bleibt im Alltag im Hintergrund. Sie macht das Wohnen sicherer, nicht komplizierter.
In welcher Reihenfolge planen?
Die häufigste Frage in der Beratung lautet: „Wo fangen wir an?" Aus der Praxis hat sich folgende Reihenfolge bewährt:
Stufe 1 — Bad und Sanitär Höchstes Sturzrisiko, großer Sicherheitsgewinn, Förderung über die Pflegekasse häufig möglich.
Stufe 2 — Türen und Schwellen Sobald das Bad bewältigt ist, beginnt der nächste Wirkungsbereich: Bewegungsfreiheit in der Wohnung. Türverbreiterungen und Schwellenentfernung sind oft in einem zweiten Bauabschnitt sinnvoll bündelbar.
Stufe 3 — Boden, Licht, Beleuchtung Hier geht es um die flächige Sturzprävention. Diese Maßnahmen lassen sich oft mit weiteren Renovierungsarbeiten kombinieren — etwa wenn ohnehin gestrichen oder Bodenbelag erneuert wird.
Stufe 4 — Grundriss und Raumstruktur Schlafraum nach unten, Bad im EG ergänzen, Wohnen auf einer Ebene zusammenführen. Das ist der größte Eingriff, aber auch der strategisch nachhaltigste.
Stufe 5 — Technik und Smart Home Diese Maßnahmen lassen sich modular und in jeder Bauphase ergänzen — sie sind nicht zwingend Teil eines Hauptbauabschnitts.
Wichtig: Diese Reihenfolge ist nicht starr. In manchen Fällen ist eine andere Priorisierung sinnvoll — etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einem Sturz oder bei einem neu zuerkannten Pflegegrad. Eine fundierte Bestandsaufnahme vor Ort klärt, was im konkreten Fall zuerst angegangen werden sollte. Für den akuten Fall nach einem Klinikaufenthalt gibt es weiter unten einen eigenen Abschnitt.
Modular planen — alles auf einmal ist nicht nötig
Eine hochwertige Wohnraumanpassung lässt sich in einem einzigen Bauabschnitt umsetzen — oder über mehrere Jahre in modularen Schritten. Beide Wege sind möglich; entscheidend ist eine durchdachte Gesamtplanung:
- Welche Maßnahmen werden jetzt umgesetzt?
- Welche werden später ergänzt?
- Welche technischen Vorbereitungen müssen heute schon mitgedacht werden (Leerrohre, Wandverstärkungen, Bodenaufbauten), damit spätere Maßnahmen sauber anschließen?
Genau hier liegt der Wert einer fundierten Planung: Sie verhindert, dass spätere Bauabschnitte unnötig aufwendig werden, weil heute Details übersehen wurden.
Was die Pflegekasse hierzu beiträgt
Bei vorliegendem Pflegegrad zählen die meisten altersgerechten Maßnahmen zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 SGB XI. Die Pflegekasse kann sie auf Antrag mit bis zu 4.180 € je pflegebedürftiger Person und Maßnahme bezuschussen (Stand: Oktober 2026, § 40 Abs. 4 SGB XI); über die Bewilligung entscheidet die Kasse. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt sind zusammen bis zu 16.720 € je Maßnahme möglich.
Wichtig: Alle Maßnahmen, die zum Zeitpunkt des Antrags erforderlich sind, gelten zusammen als eine Maßnahme; ein weiterer Zuschuss kommt erst in Betracht, wenn sich die Pflegesituation ändert. Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Arbeiten und warten Sie die Bewilligung ab.
Mehr dazu: Pflegekassen-Zuschuss bis 4.180 € für barrierefreie Umbauten →
Wenn es schnell gehen muss: Was ist nach Krankenhaus, Schlaganfall oder Sturz zuerst zu klären?
Wenn ein Elternteil nach einem Krankenhausaufenthalt nach Hause zurückkehren soll — nach einem Schlaganfall, einem Sturz, einer Hüft-OP oder einer schweren Erkrankung — entsteht oft binnen weniger Tage eine vollkommen neue Situation. Die Wohnung, in der die Eltern jahrzehntelang selbstverständlich gelebt haben, ist plötzlich nicht mehr passend: zu schmale Türen für den Rollator, eine Badewanne statt Dusche, Schwellen, Treppen, schlechtes Licht.
Für Angehörige bedeutet das: akuter Handlungsdruck, gleichzeitig viele offene Fragen, oft erstmaliger Kontakt mit Pflegekasse, Sozialdienst und baulichen Themen. Dieser Leitfaden gibt eine klare Orientierung: in welcher Reihenfolge zu handeln ist, wer wofür zuständig ist und welche Schritte zuerst zählen.
Sobald die Diagnose vorliegt und die voraussichtliche Dauer des Klinikaufenthalts klar ist, sollten parallel zur medizinischen Versorgung drei Fragen angegangen werden:
1. Wie wird die Mobilität nach Entlassung sein? Der Sozialdienst der Klinik oder das Entlassmanagement gibt eine Einschätzung — kann der Patient eigenständig gehen, mit Rollator, im Rollstuhl, mit Pflegebedarf? Diese Einschätzung ist die Basis für alle weiteren Schritte.
2. Ist ein Pflegegrad vorhanden oder beantragbar? Bei Schlaganfall, schweren Verletzungen oder neuer Pflegebedürftigkeit wird häufig ein Pflegegrad neu beantragt oder höher gestuft. Der Sozialdienst hilft hier in den meisten Kliniken aktiv mit. Der Pflegegrad ist die Voraussetzung für den Pflegekassen-Zuschuss.
3. Welche baulichen Maßnahmen sind nötig? Hier kommen wir ins Spiel: Eine fundierte Vor-Ort-Begehung der Wohnung klärt, welche Anpassungen für die sichere Rückkehr nach Hause notwendig sind — und welche davon übergangsweise und welche dauerhaft umzusetzen sind.
Welche Sofortmaßnahmen überbrücken die Zeit bis zum Umbau?
Manche Anpassungen sind nicht verhandelbar — ohne sie ist die Rückkehr nicht sicher möglich. Klassische Sofortmaßnahmen:
- Pflegebett im Erdgeschoss (Pflegehilfsmittel, separat über Pflegekasse)
- Mobile Duschlösung als Übergangslösung, wenn das Bad noch nicht umgebaut werden kann
- Haltegriffe an Toilette und Dusche (oft als Pflegehilfsmittel verfügbar)
- Temporäre Schwellenrampen für Hauseingang und Innentüren
- Provisorische Beleuchtungsverbesserung (Bewegungssensoren als Stecker-Lösung)
- Sturzmatte neben dem Bett
Diese Sofortmaßnahmen sind oft die Brücke zwischen Klinik und dauerhafter baulicher Anpassung. Sie ermöglichen die Rückkehr nach Hause — aber sie ersetzen nicht die nachhaltige Lösung.
Pflegehilfsmittel (Pflegebett, Rollator, Hausnotruf) werden separat über die Pflegekasse abgerechnet und sind unabhängig vom Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; beide Wege sind kumulierbar.
Sobald die Sofortmaßnahmen greifen, beginnt die Planung der dauerhaften baulichen Anpassung – in den Wirkungsfeldern und der Reihenfolge, die oben beschrieben sind. Wenn klar ist, dass die Bewohner langfristig in der Wohnung bleiben werden, lohnt es sich, die Anpassung als Gesamtkonzept zu denken und dabei gleich mit zu planen:
- Vorbereitung für einen späteren Treppenlift (Elektrik, Wandverstärkung)
- Smart-Home-Komponenten für mehr Sicherheit (Notruf, Bewegungslicht, Rollladensteuerung)
- Anpassung der Küche an die neue Mobilitätssituation
- Schaffung schwellenfreier Außenzugänge
Wer macht was? Die Beteiligten im Überblick
Im Idealfall arbeiten mehrere Akteure parallel und koordiniert:
Klinik-Sozialdienst / Entlassmanagement — gibt die Einschätzung zur künftigen Mobilität, hilft bei Pflegegrad-Antrag, koordiniert Reha und ambulante Versorgung.
Pflegekasse — bewilligt Pflegegrad, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Erste Anlaufstelle für den Zuschuss von bis zu 4.180 €.
Sanitätshaus — liefert Pflegehilfsmittel (Pflegebett, Rollator, Haltegriffe, mobile Duschlösungen). Oft direkt über die Pflegekasse abrechenbar.
Ambulanter Pflegedienst — wenn häusliche Pflege nötig ist, übernimmt ein Pflegedienst die Versorgung. Die Pflegegradeinstufung definiert den Leistungsumfang.
Handwertig — übernimmt die bauliche Wohnraumanpassung. Wir kommen vor Ort, prüfen die Bestandssituation, beraten zu sinnvollen Maßnahmen, bereiten die Pflegekassen-Unterlagen auf und führen die baulichen Arbeiten aus.
Diese Akteure arbeiten nicht automatisch zusammen — die Koordination liegt in der Regel bei den Angehörigen oder bei einer betreuenden Person. Hier ist Struktur entscheidend.
Warum ist der Pflegekassen-Antrag der häufigste Engpass?
Der Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 € je pflegebedürftiger Person und Maßnahme ist das wichtigste Förderinstrument. Aber er hat eine wichtige Voraussetzung: Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Arbeiten und warten Sie die Bewilligung ab.
Das wird in Eilsituationen häufig übersehen. Die Folge: Die Arbeiten beginnen, die Familie ist froh, dass es vorangeht — und im Nachhinein verweigert die Pflegekasse den Zuschuss, weil die Maßnahme nicht beantragt wurde.
So vermeiden Sie diesen Fehler:
1. Bei vorliegendem Pflegegrad sofort melden. Auch wenn die Maßnahmen noch nicht im Detail feststehen — die formale Antragstellung kann früh erfolgen und parallel verfeinert werden. 2. Maßnahmenbeschreibung erstellen lassen. Wir bereiten die strukturierte Maßnahmenbeschreibung mit Bezug zur Pflegesituation auf — das ist der entscheidende Teil des Antrags. 3. Kostenvoranschlag liefern. Schriftlich, mit klarer Positionsstruktur, von uns oder dem ausführenden Betrieb. 4. Bewilligung abwarten. Erst nach schriftlicher Bewilligung wird beauftragt.
Eine vollständige Antragsmappe erleichtert die Bearbeitung. Wir bereiten unsere Kunden im Landkreis Konstanz und im Hegau auf genau diese Mappe vor.
Liegt noch kein Pflegegrad vor, steht der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen noch nicht zur Verfügung, denn der Pflegegrad ist die Voraussetzung. Nach einem Schlaganfall oder schweren Sturz wird er häufig neu beantragt oder höher gestuft, in vielen Kliniken mit Unterstützung des Sozialdienstes. Begehung und Planung können Sie in der Zwischenzeit bereits beginnen.
Was können Angehörige konkret tun?
Wenn ein Familienmitglied im Krankenhaus liegt und die Wohnung angepasst werden muss, gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:
Während des Klinikaufenthalts:
1. Kontakt zum Sozialdienst / Entlassmanagement. Klären Sie, welche Mobilität nach Entlassung zu erwarten ist und ob ein Pflegegrad neu beantragt oder angepasst werden sollte. 2. Pflegegrad-Antrag. Gemeinsam mit Sozialdienst oder direkt bei der Pflegekasse. 3. Vor-Ort-Termin bei Handwertig anfragen. Wir kommen zu Ihnen — in Singen, Konstanz, Radolfzell, Stockach, Engen oder in den weiteren Landkreis Konstanz und Hegau — und prüfen die Wohnung. Es ist sinnvoll, das parallel zur Klinikphase zu tun, damit nach Entlassung nicht erst gestartet wird. Das Erstgespräch ist kostenlos; auf Wunsch folgt eine Begehung vor Ort mit schriftlichem Kostenvoranschlag. 4. Maßnahmen vorstrukturieren. Mit unserem Handwertig Konfigurator lassen sich die wichtigsten Punkte vorab strukturieren und mit zur Klinik nehmen.
Nach Klärung der voraussichtlichen Situation:
5. Sofortmaßnahmen organisieren. Pflegebett, Rollator, Haltegriffe, mobile Duschlösung — über Sanitätshaus, Pflegekasse, ggf. übergangsweise auch privat. 6. Pflegekassen-Antrag für bauliche Maßnahmen einreichen. Mit unserer Unterstützung bei den Unterlagen. 7. Bauliche Anpassung umsetzen nach Bewilligung.
Mittelfristig:
8. Strategische Gesamtmodernisierung überlegen, wenn die Lebenssituation stabil ist.
Was übernimmt Handwertig im akuten Fall?
Wir sind im akuten Fall ein strukturierender Partner für die Familie:
- Vor-Ort-Begehung der Wohnung mit klarer, sachlicher Einschätzung der notwendigen Maßnahmen
- Strukturierte Maßnahmenbeschreibung für den Pflegekassen-Antrag
- Schriftlicher Kostenvoranschlag mit klarer Positionsstruktur, wie Pflegekassen sie üblicherweise verlangen
- Fotodokumentation der Ist-Situation
- Koordination der Gewerke während der baulichen Anpassung – Elektroarbeiten führen eingetragene Fachpartner aus
- Ein Ansprechpartner über den gesamten Verlauf — keine wechselnden Zuständigkeiten
In dieser Phase ist Struktur wichtiger als alles andere. Familien sind ohnehin emotional belastet — durch die Erkrankung, durch die Sorge, durch die plötzliche Verantwortung. Eine klare, ruhige, sachliche Begleitung der baulichen Seite entlastet hier spürbar.
Werterhalt und Vermietbarkeit — der oft übersehene Vorteil
Altersgerecht modernisierter Wohnraum ist im Landkreis Konstanz und im Hegau ein zunehmend gefragtes Gut. Die demografische Entwicklung der Region ist eindeutig: Der Anteil der Eigentümer und Mieter über 65 wächst spürbar. Wer heute hochwertig altersgerecht modernisiert, schafft damit zugleich:
- eine Ausstattung, die den Wert der Immobilie stützen kann
- eine deutlich breitere Vermietbarkeit — sowohl an Senioren als auch an Familien, die ebenfalls schwellenfreies Wohnen schätzen
- eine Zukunftssicherheit im Bestand, die unabhängig von Energiethemen und Konjunktur ist
Das macht die Investition nicht nur zu einer Frage der eigenen Lebensqualität, sondern auch zu einer strategisch vernünftigen Vermögensentscheidung.
Der typische Ablauf einer Wohnraumanpassung
So gehen wir mit Eigentümern im Landkreis Konstanz und im Hegau vor:
1. Erstkontakt und Vorklärung. Welche Räume sind heute kritisch? Liegt ein Pflegegrad vor oder ist er absehbar? Welche Maßnahmen sind bereits gedanklich angedacht? 2. Vor-Ort-Termin. Wir kommen zu Ihnen, vermessen die Bestandssituation, identifizieren Risiken und Möglichkeiten und besprechen die Wirkungsfelder. 3. Maßnahmenkatalog. Wir erstellen einen strukturierten Vorschlag, geordnet nach Priorität, mit klarer Bauphasen-Logik. 4. Pflegekassen-Unterlagen (falls relevant). Maßnahmenbeschreibung, Begründung, Kostenvoranschlag, Fotodokumentation. 5. Beauftragung nach Bewilligung. 6. Umsetzung in koordinierten Bauabschnitten. Eigene Gewerke und eingetragene Fachpartner (für Elektroarbeiten), ein Ansprechpartner über die gesamte Bauphase.
Was Sie als Eigentümer jetzt konkret tun können
Sie überlegen, Ihr Zuhause altersgerecht zu modernisieren — sei es einzelne Räume oder als Gesamtkonzept? Dann gehen Sie so vor:
1. Maßnahmen vorstrukturieren. Mit unserem Handwertig Konfigurator erfassen Sie die geplanten Wirkungsfelder — Bad, Türen, Schwellen, Boden, Beleuchtung, Grundriss, Technik — in einer strukturierten Übersicht. 2. Vor-Ort-Termin vereinbaren. Wir kommen zu Ihnen in Singen, Konstanz, Radolfzell, Stockach, Engen oder in den weiteren Landkreis Konstanz und Hegau und besprechen die Priorisierung gemeinsam. Das Erstgespräch ist kostenlos; auf Wunsch folgt eine Begehung vor Ort mit schriftlichem Kostenvoranschlag. 3. Bei Pflegegrad: Antrag vorbereiten. Wir bereiten die Unterlagen für die Pflegekasse auf. 4. Beauftragung erst nach Bewilligung.
Fazit
Altersgerecht modernisieren bedeutet nicht „behindertengerecht umbauen". Es bedeutet, das eigene Zuhause so vorzubereiten, dass es auch in den kommenden Lebensphasen ein hochwertiges, ruhiges, sicheres Zuhause bleibt. Wer früh genug beginnt, kann modular planen, Bauabschnitte sinnvoll sortieren und die einzelnen Maßnahmen so abstimmen, dass spätere Ergänzungen sauber anschließen.
Das eigene Haus ist für die meisten Menschen mehr als ein Vermögensgegenstand — es ist Lebensraum, Familiengeschichte, Identität. Eine kluge altersgerechte Modernisierung schützt genau das: die Möglichkeit, dort wohnen zu bleiben, wo man wohnen möchte.
Häufige Fragen
Welche Maßnahme bringt im Alltag am schnellsten Sicherheit?
In den meisten Wohnungen das Bad. Es zählt zu den häufigsten Unfallorten im Wohnbereich älterer Menschen, und drei Eingriffe wirken dort unmittelbar: eine bodengleiche Dusche anstelle der Badewanne, ein erhöhtes WC mit Haltegriffen und ein unterfahrbares Waschbecken mit blendfreiem Licht. Erst danach folgen Türen und Schwellen, weil sie die Bewegungsfreiheit in der gesamten Wohnung bestimmen.
Welche Vorbereitungen sollten wir für spätere Umbauschritte einplanen?
Wer zunächst nur einen Teil umsetzt, sollte die späteren Schritte schon mitplanen: Leerrohre für Licht und Technik, Wandverstärkungen dort, wo später Haltegriffe sitzen, und Bodenaufbauten, die einen schwellenfreien Anschluss erlauben. Diese Vorarbeiten sind im laufenden Bauabschnitt mit wenig Aufwand machbar und verhindern, dass ein späterer Umbau Wände und Böden erneut öffnen muss.
Kann die Wohnung während der Umbauarbeiten bewohnt bleiben?
In vielen Fällen ja. Wir arbeiten in koordinierten Bauabschnitten und halten dabei möglichst einen nutzbaren Bereich frei. Beim Badumbau ist das die entscheidende Frage, weil Dusche und WC zeitweise ausfallen; wie lange, hängt vom Umfang ab und wird vor Beginn besprochen. Wo es eng wird, prüfen wir eine Zwischenlösung oder die Nutzung eines zweiten WCs.
Darf ich als Mieter altersgerecht umbauen lassen?
Bauliche Veränderungen in einer Mietwohnung brauchen in der Regel die Zustimmung des Vermieters. Sie sollte schriftlich vorliegen und auch klären, ob beim Auszug zurückgebaut werden muss. Viele Eigentümer stimmen zu, weil schwellenfreier Wohnraum besser vermietbar bleibt. Da die Bewertung vom Einzelfall abhängt, empfehlen wir vor der Beauftragung eine rechtliche Beratung.
Lohnt sich altersgerechtes Modernisieren auch ohne Pflegegrad?
Ja. Wer früh plant, kann die Maßnahmen in ohnehin anstehende Renovierungen einbetten, statt nach einem Sturz unter Zeitdruck zu entscheiden. Hinzu kommt der Werterhalt: Im Landkreis Konstanz und im Hegau wächst der Anteil älterer Eigentümer und Mieter, schwellenfreier Wohnraum ist entsprechend gefragt – auch bei Familien. Das verbreitert die spätere Vermietbarkeit spürbar.
Was ist zuerst zu tun, wenn die Entlassung bevorsteht?
Klären Sie zuerst mit dem Sozialdienst der Klinik, welche Mobilität nach der Entlassung zu erwarten ist und ob ein Pflegegrad vorliegt oder beantragt werden kann. Parallel lohnt eine Begehung der Wohnung noch während des Klinikaufenthalts: So steht die Liste der nötigen Anpassungen, bevor die Rückkehr ansteht.
Wie überbrücken wir die Zeit bis zum Umbau?
Mit Sofortmaßnahmen, die die Rückkehr nach Hause sicher machen: Pflegebett im Erdgeschoss, mobile Duschlösung, Haltegriffe an WC und Dusche, temporäre Schwellenrampen, Bewegungssensoren als Stecker-Lösung, Sturzmatte neben dem Bett. Vieles davon läuft als Pflegehilfsmittel über Pflegekasse und Sanitätshaus. Diese Brücke ersetzt die dauerhafte bauliche Lösung nicht.
Wer stellt den Antrag bei der Pflegekasse?
Den Antrag stellt die pflegebedürftige Person selbst; Angehörige können das in der Regel nur mit Vollmacht oder als betreuende Person übernehmen. Der Sozialdienst der Klinik unterstützt in vielen Häusern dabei. Wir liefern die Bausteine, die Pflegekassen üblicherweise verlangen: eine strukturierte Maßnahmenbeschreibung mit Bezug zur Pflegesituation, einen schriftlichen Kostenvoranschlag und die Fotodokumentation der Ist-Situation.
Autor: Bernd Gundlach, Geschäftsführer der Handwertig GmbH
Fachliche Verantwortung: SHK-Meister des Betriebs (Bad und Sanitär)
Veröffentlicht: 19.05.2026 · Aktualisiert: 11.10.2026
Rechtliche Angaben beruhen auf eigener Recherche (Stand: Oktober 2026) und sind keine Rechtsberatung.
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