Allgemeine Geschäftsbedinungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Haupt-AGB) der Handwertig GmbH
Ergänzende Verbraucherbedingungen (B2C) & Widerrufsbelehrung
Ergänzende Unternehmerbedingungen (B2B) & VOB/B
Ergänzende Projekt- & Streitvermeidungsbedingungen
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Haupt-AGB) der Handwertig GmbH

Stand: 01.07.2025

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Handwertig GmbH, Franz-Ziwey-Ring 18, 78333 Stockach (nachfolgend „Handwertig“) und ihren Kunden.
  2. Sie gelten für Bau-, Handwerks- und Reparaturleistungen, Planungen, Beratungen, Aufmaße, Projektkoordination sowie den Handel mit Materialien und Werkzeugen.
  3. Ergänzend zu diesen AGB gelten – abhängig vom Kundenstatus – die ergänzenden Verbraucherbedingungen für Verbraucher (§ 13 BGB), die ergänzenden Unternehmerbedingungen / VOB/B für Unternehmer (§ 14 BGB) sowie ggf. ergänzende Projektbedingungen. Im Konfliktfall gehen die spezielleren Regelungen vor.
  4. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Handwertig stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsabschluss

  1. Angebote, Kostenvoranschläge und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.
  3. Digitale Kommunikation (z. B. E-Mail, Messenger-Dienste) gilt als rechtsverbindlich.
  4. Nachträge und Leistungsänderungen werden Vertragsbestandteil, sobald sie bestätigt oder ausgeführt werden.

3. Preise, Abrechnung und Abschlagszahlungen

  1. Die Abrechnung erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – nach tatsächlichem Zeit- und Materialaufwand (Rapport).
  2. Kostenvoranschläge stellen unverbindliche Schätzungen dar (§ 650c BGB).
  3. Material-, Energie-, Transport- oder Lohnkostensteigerungen nach Angebotsabgabe können zu Mehrkosten führen, sofern diese sachlich begründet sind.
  4. Handwertig ist berechtigt, Abschlags- oder Vorauszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt auf eigene Kosten sicher:
    • freien Zugang zur Baustelle,
    • Versorgung mit Strom, Wasser und Energie,
    • erforderliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen,
    • eine Baustellentoilette, sofern gesetzlich erforderlich.
  2. Verzögerungen oder Stillstände aufgrund nicht erfüllter Mitwirkungspflichten gehen zu Lasten des Kunden und werden nach Aufwand berechnet.

5. Abnahme

  1. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn
    • der Kunde die Leistung nutzt oder
    • der Kunde nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Fertigstellungsanzeige mindestens einen wesentlichen Mangel schriftlich rügt.
  2. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
  3. Mit Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.

6. Gewährleistung

  1. Die Gewährleistung richtet sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Verbraucher- oder Unternehmerbedingungen.
  2. Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf unsachgemäße Nutzung, fehlende Wartung, natürliche Abnutzung, bauseitige Vorleistungen oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind.

7. Haftung

  1. Handwertig haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
  4. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Miet- oder Nutzungsausfall sowie sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

8. Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind sofort, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen ohne Abzug fällig.
  2. Bei Zahlungsverzug ist Handwertig berechtigt, Leistungen zurückzuhalten oder einzustellen.
  3. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte bestehen nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

9. Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Sämtliche Unterlagen, Pläne, Zeichnungen, Bilder, Konzepte und Kalkulationen bleiben geistiges Eigentum von Handwertig.
  2. Eine Nutzung über den Vertragszweck hinaus oder Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.
  3. Bei unberechtigter Nutzung kann eine angemessene Vertragsstrafe geltend gemacht werden; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

10. Höhere Gewalt

  1. Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Streik, Pandemie, Materialengpässe) berechtigen Handwertig, Fristen angemessen zu verlängern.
  2. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

11. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Vertragsabwicklung gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen unter: https://handwertig.com/de/datenschutzerklaerung.html

12. Gerichtsstand und Recht

  1. Für Verträge mit Unternehmern ist Gerichtsstand Stockach.
  2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ergänzende Verbraucherbedingungen (B2C) & Widerrufsbelehrung

Stand: 01.07.2025

Diese ergänzenden Bedingungen gelten zusätzlich zu den Haupt-AGB für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Im Zweifel gehen sie den Haupt-AGB vor.

1. Gewährleistung

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

2. Abweichende Haftungsregelungen

Es gelten die Haftungsregelungen der Haupt-AGB. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

3. Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Handwertig GmbH, Franz-Ziwey-Ring 18, 78333 Stockach, E-Mail: kontakt@handwertig.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

4. Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

5. Vorzeitiges Erlöschen / Wertersatz bei Dienstleistungen

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

6. Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: Handwertig GmbH, Franz-Ziwey-Ring 18, 78333 Stockach, E-Mail: kontakt@handwertig.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung(en) / den Kauf der folgenden Ware(n) (*):

Bestellt am (*) / erhalten am (*):

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

Datum:

(*) Unzutreffendes streichen.

Ergänzende Unternehmerbedingungen (B2B) & VOB/B

Stand: 01.07.2025

Diese ergänzenden Bedingungen gelten zusätzlich zu den Haupt-AGB für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Im Zweifel gehen sie den Haupt-AGB vor.

1. Einbeziehung der VOB/B

  1. Sofern die Parteien die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B) ausdrücklich vereinbaren, wird die VOB/B in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung Vertragsbestandteil.
  2. Der Auftraggeber bestätigt, dass ihm der Text der VOB/B vor Vertragsschluss in zumutbarer Weise zur Kenntnis gebracht wurde (z. B. durch Aushändigung, Übersendung oder Verlinkung).
  3. Die VOB/B ist urheberrechtlich geschützt und kann über den Beuth Verlag bezogen werden: www.beuth.de
  4. Bei Widersprüchen zwischen VOB/B und diesen Unternehmerbedingungen gelten vorrangig die Individualvereinbarung, dann diese Unternehmerbedingungen, sodann die VOB/B.

2. Preise, Abrechnung, Kostenvoranschläge

  1. Abrechnung erfolgt – sofern nicht ausdrücklich Pauschalpreis – nach tatsächlichem Aufwand (Rapport).
  2. Kostenvoranschläge sind unverbindliche Schätzungen (§ 650c BGB).
  3. Sachlich begründete Kostensteigerungen (Material/Energie/Transport/Lohn) nach Angebotsabgabe berechtigen zur Anpassung.
  4. Abschlagszahlungen entsprechend Baufortschritt sind jederzeit zulässig (§ 632a BGB).

3. Ausführungsfristen / Behinderung

  1. Ausführungsfristen verlängern sich angemessen bei Zusatzleistungen, bauseitigen Verzögerungen, fehlender Mitwirkung sowie höherer Gewalt.
  2. Stillstandzeiten, die der Auftraggeber zu vertreten hat, werden nach Aufwand vergütet.

4. Abnahme

  1. Die Abnahme kann förmlich oder konkludent erfolgen.
  2. Nutzung der Leistung gilt als Abnahme.
  3. Erfolgt innerhalb von 10 Kalendertagen nach Fertigstellungsanzeige keine schriftliche Anzeige wesentlicher Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.
  4. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.

5. Gewährleistung

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig und soweit keine zwingenden längeren Fristen gelten.
  2. Keine Gewährleistung besteht bei bauseitigen Vorleistungen, natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Nutzung/Wartung sowie Eingriffen Dritter ohne Zustimmung von Handwertig.

6. Haftung

  1. Handwertig haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Miet-/Nutzungsausfall und sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

7. Zahlungsbedingungen / Einreden

  1. Rechnungen sind sofort, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen fällig.
  2. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte bestehen nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
  3. Bei Zahlungsverzug ist Handwertig berechtigt, Leistungen zurückzuhalten oder einzustellen.

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen mit Unternehmern ist Stockach. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ergänzende Projekt- & Streitvermeidungsbedingungen

Stand: 01.07.2025

Diese Projektbedingungen können projektbezogen zusätzlich zu den Haupt-AGB vereinbart werden. Sie dienen der transparenten Zusammenarbeit und der schnellen, sachlichen Klärung bei Abweichungen.

1. Kommunikations- und Dokumentationsgrundsatz

  1. Beide Parteien informieren sich frühzeitig über Risiken, technische Grenzen, Zugänge und Terminabhängigkeiten.
  2. Änderungen, Zusatzwünsche und Abweichungen werden möglichst vor Ausführung kurz dokumentiert (z. B. E-Mail/Messenger/Fotodokumentation).

2. Unvorhersehbare Gegebenheiten (insbesondere Bestand/Altbau)

  1. Bei verdeckten Mängeln oder unvorhersehbaren Gegebenheiten (z. B. Untergrund, Leitungen, Feuchte, Statikdetails) kann eine Anpassung der Ausführung erforderlich werden.
  2. Erforderliche Anpassungen und daraus resultierende Mehrkosten werden nachvollziehbar dokumentiert und nach Aufwand abgerechnet, sofern nicht anders vereinbart.

3. Nachträge und Zusatzleistungen

  1. Zusatzleistungen, die vom Kunden veranlasst oder objektiv erforderlich sind, sind vergütungspflichtig.
  2. Handwertig informiert vor Ausführung über die erwartete Auswirkung auf Kosten und Termine, soweit dies praktisch möglich ist.

4. Mängelprozess / Nachbesserung vor Drittbeauftragung

  1. Der Kunde meldet Mängel schriftlich und ermöglicht Handwertig eine angemessene Frist zur Prüfung und Nachbesserung.
  2. Eine Beauftragung Dritter zur Mangelbeseitigung erfolgt erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, außer bei Gefahr im Verzug.

5. Eskalationsstufen

  1. Vor rechtlichen Schritten erfolgt eine gemeinsame Begehung oder ein Klärungsgespräch (telefonisch oder vor Ort).
  2. Wenn weiterhin Uneinigkeit besteht, wird ein neutraler Vorschlag zur Lösung erarbeitet (z. B. gemeinsame Fotodokumentation, Teilabnahme, Prüfprotokoll).

Jeder Quadratmeter, der gebaut wird, ist Energieverbrauch.
Wir müssen die im Bestand vorhandene Energie nutzen.

– Barbara Ettinger-Brinckmann

Handwertig bezweckt die Koordination, Ausführung und Vermittlung von Bauausführungen und Handwerksdienstleistungen. Hierzu zählen insbesondere die Renovierung, Sanierung und Modernisierung von Wohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Büro- und Gewerberäumen, soweit eine behördliche Erlaubnis nicht erforderlich ist. *) Sanitär- und Elektroarbeiten werden über unsere Partnerunternehmen begleitet.