Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir möchten, dass alle Menschen unsere Website nutzen können – unabhängig von Einschränkungen, Gerät oder Hilfsmittel.

Inhalt

Was diese Erklärung abdeckt.

Sieben Abschnitte – die Verzeichnispunkte springen direkt zum jeweiligen Thema.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website handwertig.com der Handwertig GmbH, Franz-Ziwey-Ring 18, 78333 Stockach.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Wir richten diese Website an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA aus. Diese sind die Grundlage der Anforderungen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der europäischen Norm EN 301 549.

Nach unserer Selbstbewertung ist die Website mit den genannten Anforderungen weitgehend vereinbar. Die Bewertung beruht auf einer eigenen Prüfung mit automatisierten Werkzeugen sowie manuellen Tests mit Tastatur und Screenreader.

Was wir umgesetzt haben

  • Bedienung vollständig per Tastatur, mit sichtbarer Fokus-Markierung und einem Link „Zum Inhalt springen“
  • Klare Überschriften-Struktur und Bereichsauszeichnung, damit Screenreader die Seite sinnvoll vorlesen
  • Farbkontraste nach AA-Vorgabe; Zustände werden nie allein durch Farbe dargestellt
  • Alternativtexte für Bilder; rein dekorative Grafiken sind als solche gekennzeichnet
  • Formulare mit sichtbaren Beschriftungen, verständlichen Fehlermeldungen und Bezug zwischen Feld und Hinweis
  • Bedienelemente mit ausreichend großer Klick- und Tippfläche
  • Bewegungen und Einblendeffekte werden abgeschaltet, wenn im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ eingestellt ist
  • Alle Inhalte bleiben lesbar, wenn JavaScript nicht ausgeführt wird oder die Seite auf 200 Prozent vergrößert wird

Darstellung selbst anpassen

Am rechten Bildschirmrand finden Sie ein Symbol, über das sich die Darstellung anpassen lässt – ohne Anmeldung und ohne Zusatzsoftware:

  • Schriftgröße in Zehnerschritten bis 150 Prozent. Weil die gesamte Seite in relativen Einheiten gerechnet ist, wachsen Abstände und Bedienflächen mit, statt dass der Text aus seinen Kästen läuft.
  • Kontrast verstärken: Linien und gedeckte Grautöne werden kräftiger, das Marken-Pink wird abgedunkelt und erreicht dann 7,2:1 statt 4,4:1 auf weißem Grund.
  • Auf Standard zurücksetzen stellt beides in einem Schritt wieder her.

Ihre Einstellung merkt sich Ihr Browser für den weiteren Besuch. Sie wird ausschließlich lokal auf Ihrem Gerät gespeichert und nicht an uns übertragen. Das Menü lässt sich vollständig mit der Tastatur bedienen und mit der Escape-Taste schließen.

Diese Hilfen ersetzen die Einstellungen Ihres Browsers oder Betriebssystems nicht, sondern ergänzen sie. Ein Seitenzoom über Strg + Plus funktioniert unverändert, ebenso Ihre eigene Mindestschriftgröße.

Bekannte Einschränkungen

Uns sind derzeit folgende Punkte bekannt, an denen wir arbeiten:

  • Einzelne ältere Inhalte und Dokumente (PDF) sind noch nicht vollständig barrierefrei aufbereitet.
  • Eingebundene Inhalte Dritter – etwa Kartendienste – unterliegen nicht unserem Einfluss und erfüllen die Anforderungen möglicherweise nicht.
  • Unser Marken-Pink erreicht auf weißem Grund einen Kontrast von 4,4:1. Für Flächen, große und fette Schrift genügt das; bei normal großer Schrift liegt es knapp unter dem Richtwert von 4,5:1. Alle Inhalte bleiben dennoch lesbar, weil Bedeutung nie allein über die Farbe transportiert wird – Zustände sind zusätzlich durch Haken, Rahmen oder Beschriftung gekennzeichnet. Wer mehr Kontrast braucht, schaltet ihn über die Bedienhilfe am rechten Bildschirmrand zu; das Pink erreicht dann 7,2:1.

Wenn Sie einen dieser Inhalte benötigen, stellen wir ihn Ihnen auf Anfrage in einer zugänglichen Form zur Verfügung – zum Beispiel als reinen Text, telefonisch oder im persönlichen Gespräch.

Barriere melden – wir antworten

Ist Ihnen etwas aufgefallen, das nicht zugänglich ist? Sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung und melden uns werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden zurück.

Bitte beschreiben Sie kurz, welche Seite betroffen ist und welche Barriere aufgetreten ist. Wenn Sie ein Hilfsmittel verwenden, hilft uns die Angabe, den Fehler nachzustellen.

Schlichtung und Durchsetzung

Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie sich an die für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zuständige Marktüberwachungsstelle wenden: die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Magdeburg.

Diese Erklärung wurde am 2. August 2026 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung. Wir überprüfen sie mindestens einmal jährlich sowie nach größeren Änderungen an der Website.

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