Malerarbeiten im Landkreis Konstanz
Untergrund prüfen, dann beschichten. Die Handwertig GmbH aus Stockach führt Malerarbeiten als eingetragener Meisterbetrieb aus – Anstrich, Tapete und Spachtelarbeiten nach VOB/C DIN 18363 für Eigentümer, Vermieter und Verwaltungen in Singen, Radolfzell, Konstanz und im übrigen Landkreis Konstanz. Das Erstgespräch ist kostenlos: Sie schildern Ihr Vorhaben, wir geben eine erste Einschätzung und eine grobe Richtpreisspanne.
Was wir übernehmen.
- Innenanstrich für ganze Wohnungen oder einzelne Räume – auch bewohnt und im laufenden Betrieb
- Tapezierarbeiten: Raufaser, Vlies, Dekor – inklusive Entfernen alter Beläge
- Neuverputz, Putzausbesserungen, Rissbehandlung und Spachtelarbeiten, Qualitätsstufe der Oberfläche (Q2 bis Q4) nach Absprache
- Lackierarbeiten an Türen, Zargen und Heizkörpern
- Renovierung von Leerwohnungen vor der Neuvermietung

Damit die Anfrage etwas taugt.
Was den Aufwand bewegt
Diese Punkte entscheiden, ob ein Vorhaben günstig oder teuer wird – deshalb fragen wir danach, bevor wir eine Zahl nennen.
- Zustand des Untergrunds – Risse, Altanstriche und Feuchte bestimmen die Vorarbeit
- Gewünschte Qualitätsstufe der Oberfläche (Q2 bis Q4)
- Ob alte Tapeten entfernt werden müssen und was darunter zum Vorschein kommt
- Raumhöhe und Anzahl der Anschlüsse, Ecken und Laibungen
- Bewohnt oder leer – Schutzmaßnahmen kosten Zeit
Was Sie vorbereiten können
Je mehr davon vorliegt, desto belastbarer wird unsere erste Einschätzung – und desto kürzer das Gespräch.
- Fotos der Wände, gerne mit Streiflicht bei glatten Flächen
- Angabe der Raumgrößen oder Wohnfläche
- Ihre Vorstellung zu Farbton und Oberfläche
- Bei Mietwechsel: den geplanten Übergabetermin
Bevor Sie fragen.
Was kostet das Streichen einer Wohnung?
Der Preis hängt weniger an der Fläche als am Untergrund: Eine gut erhaltene Raufaser ist überstrichen, eine rissige Altputzwand braucht Vorarbeit. Deshalb nennen wir im Erstgespräch eine Richtpreisspanne und rechnen erst nach der Begehung genau. Maßgeblich ist der schriftliche Kostenvoranschlag nach der Begehung.
Welche Qualitätsstufe schulden Sie bei glatten Wänden?
Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist die Qualitätsstufe Q2 geschuldet. Das trägt Raufaser und matte Wandfarbe, aber keine glänzenden Anstriche und kein Streiflicht. Welche Stufe Ihr Ergebnis braucht, klären wir vor Angebotsabgabe und halten sie schriftlich fest.
Übernehmen Sie auch Schönheitsreparaturen beim Mieterwechsel?
Ja, das ist ein großer Teil unserer Arbeit. Was der Mieter schuldet und was der Vermieter trägt, richtet sich nach dem Mietvertrag und der Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen – dazu beraten wir nicht rechtlich, dokumentieren aber den Zustand so, dass Sie die Frage mit Ihrem Rechtsbeistand klären können.
Wie lange dauert eine Wohnungsrenovierung?
Nur Malerarbeiten in einer leeren Zwei- bis Dreizimmerwohnung: je nach Umfang etwa eine bis zwei Wochen. Kommen Boden und kleine Reparaturen dazu, sind es etwa zwei bis vier Wochen. Den Terminplan legen wir bei Auftragserteilung gemeinsam mit Ihnen fest.
Können wir während der Arbeiten wohnen bleiben?
In der Regel ja. Wir arbeiten raumweise, schützen Böden und Möbel und stimmen die Reihenfolge vorab mit Ihnen ab.
Was ist bei Schimmel an der Wand?
Erst die Ursache: Wir messen Feuchte und prüfen die Bauteile. Überstreichen ohne Ursachenklärung führt zum Wiederbefall – deshalb bieten wir das nicht an.
Was kostet die Anfrage?
Das Erstgespräch ist kostenlos: Sie schildern Ihr Vorhaben, wir geben eine erste Einschätzung und eine grobe Richtpreisspanne. Wünschen Sie danach eine Begehung vor Ort mit schriftlichem Kostenvoranschlag, berechnen wir 119 € inkl. MwSt. (100 € netto), die bei Auftrag angerechnet werden; die Anfahrt ist darin enthalten.
Kurz gefasst
Zum Nachlesen, bevor Sie anfragen.
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Artikel lesenWomit Sie rechnen müssen.
| Leistung | Richtwert |
|---|---|
| Wände und Decken streichen (2 Anstriche, inkl. Material) | 9–14 € je m² Wand- und Deckenfläche |
| Wohnung komplett streichen (Wände und Decken) | 28–48 € je m² Wohnfläche |
Richtwerte inkl. 19 % MwSt., unverbindlich, Stand Oktober 2026 – ohne Schäden am Untergrund und Sonderwünsche.
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