Häufig gestellte Fragen

Antworten zu Leistungen, Abläufen, Schäden, Gewährleistung und mehr – direkt aus der Praxis.

Handwertig GmbH

Häufige Fragen

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zu unseren Leistungen, Abläufen, handwerklichen Grundlagen und der Zusammenarbeit mit Hausverwaltungen und Eigentümern. Die Antworten basieren auf unserer täglichen Projektarbeit im Bodenseekreis – technisch korrekt und ohne Marketingfloskeln.

Über uns

Über Handwertig & Kontakt

Die Handwertig GmbH übernimmt Innenausbau-Maßnahmen im Ganzen oder als Teilleistung – von der Einzelmaßnahme bis zur schlüsselfertigen Wohnungsrenovierung. Zum Leistungsspektrum zählen Malerarbeiten, Bodenbelag, Trockenbau, Badezimmersanierung, Bestandsentwicklung sowie Bau- und Projektleistung. Sanitär- und Elektroarbeiten werden durch qualifizierte Partnerunternehmen eingebunden und koordiniert. Darüber hinaus übernehmen wir Bestandsaufnahmen, Fotodokumentation, Endreinigung und unterstützen bei der Neuvermietung. Für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften übernehmen wir auch das laufende technische Gebäudemanagement mit Kleinreparaturen.

Handwertig ist in den Hauptregionen Konstanz, Singen (Hohentwiel), Radolfzell am Bodensee und Stockach tätig – jeweils im Umkreis von ca. 20 km. Damit decken wir den größten Teil des Landkreises Konstanz sowie angrenzende Teile des Hegaus ab. Für Projekte mit besonderem Umfang oder Rahmenverträge mit Hausverwaltungen sind wir auch darüber hinaus ansprechbar – sprechen Sie uns direkt an.

Eine Anfrage kann jederzeit über unser Kontaktformular, telefonisch unter +49 7732 890 648 0 oder per Telefontermin-Buchung erfolgen. Sobald Ihre Anfrage eingeht, wird automatisch ein Ticket in unserem Leadboard angelegt. Unser Backoffice prüft und qualifiziert die Anfrage vor, danach übernimmt unsere Projekt- und Teamleitung die Einplanung. Kleinreparaturen werden in der Regel am Folgetag und innerhalb einer Woche inklusive Terminierung abgewickelt. Für Wohnungssanierungen liegt die aktuelle Vorlaufzeit bei etwa zwei Wochen; individuelle Projekte werden nach gemeinsamer Absprache terminiert.

Ja. Für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften bieten wir technisches Gebäudemanagement an – das bedeutet die strukturierte Bearbeitung von Kleinreparaturen, Mängelanzeigen und Instandhaltungsaufgaben im Bestand. Anfragen werden durch unser Backoffice vorqualifiziert und durch unsere Teamleitung priorisiert und eingeplant. Kleinreparaturen werden in der Regel innerhalb einer Woche terminiert und ausgeführt. Dieses Angebot richtet sich besonders an Verwaltungen, die einen verlässlichen Handwerkerpartner für das laufende Tagesgeschäft suchen.

Eingehende Anfragen werden durch unser Backoffice entgegengenommen und vorqualifiziert. Die Projekt- und Teamleitung übernimmt anschließend die Planung, Ressourcenzuordnung und Kommunikation mit dem Auftraggeber. Für jedes Projekt gibt es eine verantwortliche Ansprechperson. Unsere eigenen Handwerkerteams führen die Leistungen aus; Spezialgewerke (Sanitär, Elektro) werden durch unser Partnernetzwerk eingebunden. So bleibt die Koordination jederzeit in einer Hand.

Ablauf

Ablauf & Planung

Nach dem Eingang Ihrer Anfrage wird ein Ticket in unserem Leadboard angelegt. Im ersten Schritt erfolgt ein telefonisches Erstgespräch zur Klärung des Vorhabens und der groben Anforderungen. Daran schließt sich – sofern sinnvoll – eine Begehung des Bauvorhabens vor Ort an. Auf Basis eines vollständigen Aufmaßes erstellen wir einen detaillierten Kostenvoranschlag. Nach Auftragserteilung wird ein verbindlicher Zeitplan abgestimmt. Während der Ausführung steht Ihnen eine verantwortliche Ansprechperson zur Verfügung. Den Abschluss bildet die förmliche Bauabnahme mit Dokumentation.

Für Kleinreparaturen kann in vielen Fällen auf Basis von Fotos und einer telefonischen Beschreibung eine Einschätzung erfolgen. Bei Wohnungssanierungen, Schadensaufnahmen oder Neubauprojekten ist eine Begehung grundsätzlich erforderlich, da nur ein vollständiges Aufmaß die Grundlage für einen belastbaren Kostenvoranschlag bildet. Wir stimmen das Vorgehen individuell ab – in der Regel noch im Erstgespräch.

Unser Kostenvoranschlag ist eine positionsgenaue Aufstellung aller vorgesehenen Leistungen mit Mengenangaben, Leistungsbeschreibung und Einzelpreisen. Er bildet die Grundlage für die Auftragserteilung und eine spätere Abrechnung. Auf Wunsch gliedern wir den Kostenvoranschlag gewerkeweise – z. B. separat nach Maler, Boden, Trockenbau – was die Vergleichbarkeit und buchhalterische Zuordnung erleichtert. Der Kostenvoranschlag ist nach § 650 BGB verbindlich, sofern keine Abweichungen vereinbart werden.

Bei vollständigen Wohnungssanierungen – insbesondere zwischen Mieterauszug und Neuvermietung – ist eine geräumte Wohnung die optimale Voraussetzung für zügige und qualitativ hochwertige Arbeiten. Bei teilrenovierten Maßnahmen oder in bewohnten Objekten stimmen wir das erforderliche Freimachen einzelner Bereiche gemeinsam mit Ihnen ab. In vielen Fällen können Möbel raumweise umgestellt werden, um den Arbeitsfortschritt zu ermöglichen. Für die Abdeckung und den Schutz verbleibender Einrichtung sorgen unsere Handwerkerteams.

Nach Auftragserteilung legen wir gemeinsam Beginn und Ausführungszeitraum fest. Der Zeitplan berücksichtigt den Gesamtumfang, erforderliche Trocknungszeiten (z. B. nach Verputzarbeiten oder Estrich), Lieferzeiten für Materialien sowie die Verfügbarkeit der benötigten Gewerke. Kleinreparaturen werden in der Regel innerhalb einer Woche terminiert; Wohnungssanierungen haben derzeit eine Vorlaufzeit von etwa zwei Wochen. Individuelle Projekte, etwa bei Sanierungen in bewohnten Objekten oder bei besonderen Anforderungen, werden im Erstgespräch abgestimmt.

Leistungen

Gewerke & Leistungen

Zum Kernleistungspektrum zählen Malerarbeiten (Innenfarbe, Tapezieren, Spachteln, Lasieren), Bodenverlegung (Parkett, Laminat, Vinylbelag, Linoleum, Fliesen), Trockenbau (Ständerwände, Abhangdecken, Vorsatzschalen), Badezimmersanierung, Abbrucharbeiten, Grundreinigung und Endreinigung sowie Bestandsaufnahmen mit Dokumentation. Darüber hinaus koordinieren wir Sanitär- und Elektroarbeiten über unser qualifiziertes Partnernetzwerk. Sollte ein Gewerk nicht durch uns oder ein bestehendes Partnernetz abgedeckt sein, beschaffen wir es projekt- und aufgabenbezogen.

„Alle Gewerke aus einer Hand" bedeutet für Sie als Auftraggeber: ein einziger Ansprechpartner, ein Vertrag, eine Abrechnung. Handwertig übernimmt die vollständige Koordination aller am Projekt beteiligten Gewerke – eigene Teams sowie Subunternehmer. Das eliminiert den Aufwand, mehrere Handwerkerbetriebe separat beauftragen, abstimmen und überwachen zu müssen. Gleichzeitig liegt die Verantwortung für Qualität, Terminhaltung und Schnittstellen ausschließlich bei uns.

Sanitär- und Elektroarbeiten unterliegen besonderen fachlichen und rechtlichen Anforderungen (u. a. DIN VDE für Elektrotechnik, DVGW-Regelwerk für Sanitär). Diese Leistungen werden daher ausschließlich durch zugelassene Fachpartnerunternehmen mit entsprechender Meisterbefähigung und Zulassung erbracht. Handwertig übernimmt in diesen Fällen die Koordination, Schnittstellenplanung und Qualitätskontrolle. Für Sie als Auftraggeber ändert sich nichts: Ansprechpartner, Abrechnung und Terminverantwortung bleiben bei Handwertig.

Der Begriff Innenausbau bezeichnet alle baulichen Maßnahmen im Gebäudeinneren, die nach dem Rohbau erfolgen: Trockenbauwände, Deckenverkleidungen, Fußbodenaufbauten, Putz- und Malerarbeiten, Einbau von Türen und Fenstern, Badezimmerausbau sowie haustechnische Installationen (Sanitär, Heizung, Elektro). Handwertig übernimmt den Innenausbau sowohl als Gesamtleistung als auch als gewerkeweisen Teilausbau. Bei Altbauten kommen häufig zusätzliche Maßnahmen wie Schadstoffsanierung (z. B. Asbest, PCB) oder Feuchtesanierung hinzu, die gesondert zu betrachten sind.

Ja. Gerade für Vermieter und Hausverwaltungen bietet Handwertig eine vollständige Prozesskette rund um den Mieterwechsel: Bestandsaufnahme und Fotodokumentation des Zustands vor und nach den Maßnahmen, Durchführung aller notwendigen Renovierungs- und Instandsetzungsarbeiten, Endreinigung sowie Unterstützung bei der anschließenden Neuvermietung. Die Dokumentation entspricht den Anforderungen typischer Hausverwaltungssysteme und kann für Übergabeprotokolle oder Versicherungsunterlagen verwendet werden.

Schimmel & Schäden

Schimmel & Schäden

Schimmelbeseitigung bezeichnet die rein oberflächliche Entfernung sichtbaren Schimmelbefalls – beispielsweise durch Abwaschen oder Überstreichen. Diese Maßnahme bekämpft lediglich das Symptom, nicht jedoch die Ursache. Eine Schimmelsanierung hingegen umfasst die vollständige fachgerechte Beseitigung des Befalls einschließlich Ursachenanalyse (z. B. Wärmebrücken, Undichtigkeiten, fehlende Dampfbremse), Trocknung des Bauteils, Desinfektion mit bioziden Mitteln nach aktuellem Stand der Technik und dauerhafte Behebung der auslösenden Ursache. Nur eine Sanierung verhindert das Wiederauftreten. Handwertig führt ausschließlich sachgerechte Schimmelsanierungen durch, keine reinen Oberflächenbehandlungen ohne Ursachenbehebung.

Der häufigste Fehler ist das bloße Überstreichen befallener Stellen. Schimmelsporen unter einer Farbschicht können weiterwachsen und zu einer tiefergehenden Durchdringung des Bauteils führen. Ebenso ungeeignet ist der Einsatz von Hausmitteln wie Essig oder Alkohol bei großflächigem Befall – diese Mittel sind für Oberflächenbehandlungen nicht ausreichend wirksam und erfüllen nicht die Anforderungen der Biozidprodukte-Verordnung (EU) 528/2012. Bei Befallsflächen über 0,5 m² empfiehlt das Umweltbundesamt grundsätzlich den Einsatz eines fachkundigen Betriebs. Außerdem darf schimmelbefallenes Material nicht unkontrolliert trocken abgeschabt werden, da dabei Millionen Sporen freigesetzt werden, die Atemwege und angrenzende Räume belasten.

Die Frage der Verantwortlichkeit ist rechtlich nach der Ursache des Schimmels zu beurteilen. Liegt der Befall in einem bauseitigen Mangel begründet – etwa unzureichende Wärmedämmung, Wärmebrücken oder Undichtigkeiten – ist gemäß § 535 BGB grundsätzlich der Vermieter verpflichtet, den Mangel zu beseitigen und die Wohnung im mangelfreien Zustand zu erhalten. Ist der Schimmel hingegen auf falsches Lüftungs- oder Heizverhalten des Mieters zurückzuführen, kann eine Mitverantwortung des Mieters in Betracht kommen. In der Praxis ist die Abgrenzung häufig strittig und erfordert eine sachverständige Ursachenfeststellung. Handwertig erstellt auf Wunsch eine fachliche Schadensdokumentation, die als Grundlage für die Klärung der Verantwortlichkeit dienen kann.

Bei Gebäudeschäden – etwa durch Wassereintritt, Sturm, Feuer oder Vandalismus – übernimmt Handwertig eine vollumfängliche Schadensaufnahme. Diese umfasst die systematische Erfassung und Fotodokumentation aller Schadenbereiche, eine schriftliche Zustandsbeschreibung sowie eine positionsgenaue Leistungsaufstellung für die Schadenbehebung. Die Dokumentation ist so aufgebaut, dass sie den Anforderungen von Gebäudeversicherern und Hausverwaltungen entspricht und als Grundlage für die Schadenregulierung genutzt werden kann. Nach Freigabe durch die zuständige Stelle führen wir die Instandsetzung mit eigenem Personal aus.

Wir sind auf die Instandsetzung nach Gebäudeschäden unterschiedlichster Art spezialisiert: Wasserschäden (Rohrbruch, Leitungswasserschaden, Dachleckage), Sturmschäden an Fassaden und Innenräumen, Schimmel- und Feuchtigkeitsschäden, Brandschäden im Bereich des Innenausbaus sowie Vandalismusschäden. Bei Schäden, die das Tragwerk oder haustechnische Anlagen betreffen, koordinieren wir die entsprechenden Fachunternehmen. Für Schäden mit Asbestverdacht (z. B. in Gebäuden bis Baujahr ca. 1990) gilt besondere Sorgfaltspflicht – hier ist vor Beginn der Arbeiten eine Gefahrstofferkundung nach TRGS 519 erforderlich.

Für Vermieter

Für Vermieter & Hausverwaltungen

Schönheitsreparaturen sind nach der mietrechtlichen Definition (§ 28 II. BV) das Streichen von Wänden, Decken, Heizkörpern, Heizungsrohren sowie das Lackieren von Türen und Fenstern von innen. Die gesetzliche Pflicht zur Durchführung liegt beim Vermieter. Mietvertragsklauseln, die dem Mieter Schönheitsreparaturen auferlegen, sind nach der BGH-Rechtsprechung (u. a. BGH VIII ZR 185/14) nur dann wirksam, wenn die Wohnung bei Einzug renoviert übergeben wurde und keine sogenannten starren Fristenregelungen enthalten sind. Unwirksame Klauseln führen dazu, dass die Renovierungspflicht vollständig beim Vermieter verbleibt. Im Zweifel empfehlen wir rechtliche Beratung vor der Geltendmachung von Renovierungsansprüchen gegenüber Mietern.

Handwertig begleitet den gesamten Prozess des Mieterwechsels: Bestandsaufnahme mit Fotodokumentation zum Auszugszeitpunkt, Bewertung des Renovierungsbedarfs, Erstellung eines Leistungsverzeichnisses, Durchführung aller Renovierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Maler, Boden, Bad, Kleinreparaturen), Endreinigung und abschließende Dokumentation des Übergabezustands. Ziel ist eine minimale Leerstandsdauer und eine einwandfreie Übergabe an den neuen Mieter. Für Hausverwaltungen mit regelmäßigem Wohnungswechsel bieten wir strukturierte Rahmenvereinbarungen an.

Aufwendungen für Renovierungen an vermieteten Immobilien können in der Regel steuerlich geltend gemacht werden – entweder als sofort abzugsfähige Werbungskosten (Erhaltungsaufwand nach § 9 EStG) oder – bei wesentlicher Verbesserung der Immobilie – als anschaffungsnahe Herstellungskosten, die über die Abschreibung (AfA) verteilt werden. Die Grenze zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten liegt nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes innerhalb von drei Jahren nach Erwerb. Für Eigennutzer sind Handwerkerleistungen nach § 35a EStG bis zu einem bestimmten Betrag anrechenbar. Da die steuerliche Einordnung von den konkreten Umständen abhängt, empfehlen wir die Abstimmung mit Ihrem Steuerberater. Handwertig stellt alle Leistungen positionsgenau in Rechnung, um die buchhalterische Zuordnung zu erleichtern.

Die Dokumentation erfolgt über Vorher-Nachher-Fotodokumentation, eine schriftliche Leistungsübersicht und – bei Abnahme – ein Abnahmeprotokoll. Bei Schadensbearbeitungen im Rahmen einer Versicherungsmeldung erstellen wir eine strukturierte Schadendokumentation, die Schadenort, -art, -umfang und durchgeführte Maßnahmen beschreibt. Für Hausverwaltungen kann die Dokumentation so aufgebaut werden, dass sie in gängige Verwaltungssysteme integrierbar ist. Auf Wunsch fertigen wir Übergabeprotokolle mit Raumzustand und Zählerständen an.

Die Wohnungsabnahme nach Mietende dient der Dokumentation des Wohnungszustands und bildet die Grundlage für etwaige Forderungen wegen Beschädigungen oder ausstehender Schönheitsreparaturen. Ein ordnungsgemäßes Übergabeprotokoll sollte Raum für Raum den Zustand von Wänden, Decken, Boden, Türen, Fenstern und Sanitäranlagen beschreiben und fotografisch belegen. Festgestellte Mängel sind schriftlich zu dokumentieren und vom Mieter zu unterzeichnen. Bei Ablehnung der Unterschrift durch den Mieter sollte das im Protokoll vermerkt und ein Zeuge hinzugezogen werden. Handwertig kann diese Begehung auf Wunsch begleiten und eine professionelle Dokumentation erstellen.

Qualität

Qualität & Gewährleistung

Für Werkleistungen gilt nach BGB (§ 634a Abs. 1 Nr. 2) eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren für Arbeiten an Bauwerken. Für alle übrigen Werkleistungen – z. B. nicht ortsfest eingebrachte Einrichtungsgegenstände oder Reinigungsarbeiten – beträgt die Frist zwei Jahre. Die Frist beginnt mit der Abnahme der Leistung. Innerhalb dieser Frist hat der Auftraggeber das Recht auf Nacherfüllung bei Mängeln. Handwertig hält diese gesetzlichen Regelungen uneingeschränkt ein. Alle Arbeiten werden so ausgeführt, dass die anerkannten Regeln der Technik – insbesondere die einschlägigen DIN-Normen und allgemein verbindlichen Fachregeln – erfüllt werden.

Die Abnahme nach § 640 BGB ist die förmliche Erklärung des Auftraggebers, dass die Leistung als vertragsgemäß anerkannt wird. Sie markiert den Beginn der Gewährleistungsfrist und ist Voraussetzung für die Rechnungsstellung. Handwertig führt die Abnahme gemeinsam mit dem Auftraggeber durch. Dabei wird die ausgeführte Leistung gegen das Leistungsverzeichnis geprüft. Etwaige offene Punkte oder Mängel werden im Abnahmeprotokoll dokumentiert und mit Nachbesserungsfristen versehen. Die Abnahme kann auch bei kleineren Maßnahmen in vereinfachter Form stattfinden, sofern dies vorab vereinbart wird.

Treten nach der Abnahme innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel auf, hat der Auftraggeber zunächst das Recht auf Nacherfüllung (§ 635 BGB) – d. h. Handwertig beseitigt den Mangel auf eigene Kosten. Die Mängelrüge sollte schriftlich erfolgen und eine angemessene Nachbesserungsfrist nennen. Handwertig wird innerhalb der gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Fristen tätig. Bei Mängeln, die auf unsachgemäße Nutzung, fehlende Wartung oder äußere Einwirkungen zurückzuführen sind, besteht kein Gewährleistungsanspruch. Im Streitfall empfehlen wir eine sachverständige Begutachtung zur Klärung der Mangelursache.

Alle Leistungen werden nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Je nach Gewerk sind dies u. a.: für Malerarbeiten die DIN 18363 (Maler- und Lackierarbeiten), für Trockenbau die DIN 18183 und DIN 18181, für Estrich und Bodenbelag die DIN 18352 (Fliesen und Plattenarbeiten) sowie DIN 18365 (Bodenbelagarbeiten), für Putzarbeiten die DIN 18550, und für Abdichtungen im Nassbereich die DIN 18534 bzw. die ZDB-Merkblätter. Bei der Ausführung von Schimmelsanierungen orientieren wir uns an den Leitfäden des Umweltbundesamtes. Für Gewerke, die durch Partnerunternehmen erbracht werden, gelten die jeweils fachspezifischen Normen (DIN VDE für Elektro, DVGW für Sanitär).

Qualität beginnt bei Handwertig mit einer klaren Leistungsbeschreibung und einem vollständigen Aufmaß. Eigene Handwerkerteams werden durch unsere Teamleitung geführt und koordiniert. Bei Leistungen durch Partnerunternehmen übernimmt Handwertig die Schnittstellenkoordination und Qualitätskontrolle. Nach Abschluss der Arbeiten findet eine interne Prüfung vor der Abnahme statt. Für Gewerke mit Meisterpflicht – insbesondere Sanitär und Elektro – werden ausschließlich entsprechend qualifizierte Partner eingesetzt. Die Ausführung erfolgt stets nach den einschlägigen DIN-Normen und Fachregeln.

Jeder Quadratmeter, der gebaut wird, ist Energieverbrauch.
Wir müssen die im Bestand vorhandene Energie nutzen.

– Barbara Ettinger-Brinckmann

Kontakt

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Handwertig bezweckt die Koordination, Ausführung und Vermittlung von Bauausführungen und Handwerksdienstleistungen. Hierzu zählen insbesondere die Renovierung, Sanierung und Modernisierung von Wohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Büro- und Gewerberäumen, soweit eine behördliche Erlaubnis nicht erforderlich ist. *) Sanitär- und Elektroarbeiten werden über unsere Partnerunternehmen begleitet.