Fragen & Antworten

Antworten zu Leistungen, Kosten, Abläufen, Schäden und Gewährleistung – aus der täglichen Projektarbeit, nicht aus dem Marketing.

Häufige Fragen

Nachlesen, bevor Sie fragen.

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zu unseren Leistungen, Abläufen, handwerklichen Grundlagen und der Zusammenarbeit mit Hausverwaltungen und Eigentümern. Die Antworten basieren auf unserer täglichen Projektarbeit im Landkreis Konstanz – technisch korrekt und ohne Marketingfloskeln.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an: 07732 89064 80, Mo–Fr 9:00–17:00 Uhr. Auf schriftliche Anfragen melden wir uns bei Ihnen.

Themen dieser Seite

Maßgeblich ist der schriftliche Kostenvoranschlag nach Begehung. Die Antworten hier beschreiben unser Vorgehen und sind kein Angebot im Rechtssinne.
Über uns

Über Handwertig & Kontakt

Was bietet die Handwertig GmbH an?

Die Handwertig GmbH übernimmt Innenausbau-Maßnahmen im Ganzen oder als Teilleistung – von der Einzelmaßnahme bis zur schlüsselfertigen Wohnungsrenovierung. Zum Leistungsspektrum zählen Malerarbeiten, Bodenbelag, Trockenbau, Badezimmersanierung, Bestandsentwicklung sowie Bau- und Projektleistung. Sanitär- und Heizungsarbeiten führen wir als eingetragener Meisterbetrieb für das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk selbst aus, Putz- und Stuckarbeiten als eingetragener Betrieb des Stuckateurhandwerks. Fliesen-, Estrich- und Parkettarbeiten führen wir mit eigenen Mitarbeitern aus. Elektro-, Dach- und Zimmererarbeiten führen eingetragene Fachpartner aus; wir koordinieren sie und bleiben Ihr Ansprechpartner. Darüber hinaus übernehmen wir Bestandsaufnahmen, Fotodokumentation, Endreinigung und unterstützen bei der Neuvermietung. Für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften übernehmen wir auch das laufende technische Gebäudemanagement mit Kleinreparaturen.

In welchen Regionen ist Handwertig tätig?

Handwertig arbeitet von Stockach aus im Landkreis Konstanz, im Hegau und in angrenzenden Gemeinden – unter anderem in Konstanz, Singen (Hohentwiel) und Radolfzell am Bodensee. Niederlassungen gibt es keine. Für Projekte mit besonderem Umfang oder Rahmenverträge mit Hausverwaltungen sind wir auch darüber hinaus ansprechbar – sprechen Sie uns direkt an.

Wie nehme ich Kontakt auf – und wie geht es danach weiter?

Eine Anfrage kann jederzeit über unser Kontaktformular, telefonisch unter 07732 89064 80 oder per Telefontermin-Buchung erfolgen. Ihre Anfrage geht direkt an Steffen Köhler, Prokurist. Wir melden uns bei Ihnen, klären das Vorhaben am Telefon und vereinbaren, wenn nötig, eine Begehung.

Übernimmt Handwertig auch laufende Kleinreparaturen und technisches Gebäudemanagement?

Ja. Für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften bieten wir technisches Gebäudemanagement an – das bedeutet die strukturierte Bearbeitung von Kleinreparaturen, Mängelanzeigen und Instandhaltungsaufgaben im Bestand. Wir nehmen Ihre Meldungen auf, ordnen sie nach Dringlichkeit und planen sie ein. Den Termin stimmen wir mit Ihnen und den Bewohnern ab. Dieses Angebot richtet sich besonders an Verwaltungen, die einen verlässlichen Handwerkerpartner für das laufende Tagesgeschäft suchen.

Weiterführend: ausführlicher Ratgeber: Kleinreparaturen in der WEG

Wie ist Handwertig intern aufgestellt – wer ist mein Ansprechpartner?

Für jedes Projekt gibt es eine verantwortliche Ansprechperson. Ihre Anfrage nimmt unser Büro entgegen; die Projekt- und Teamleitung plant das Vorhaben und hält den Kontakt zu Ihnen. Unsere eigenen Handwerkerteams führen die Leistungen aus, Maler- und Sanitärarbeiten unter eigenen Meistern; Elektro-, Dach- und Zimmererarbeiten übernehmen eingetragene Fachpartner, die wir koordinieren. So bleibt die Koordination jederzeit in einer Hand.

Ablauf

Ablauf & Planung

Wie läuft ein Auftrag bei Handwertig ab?

In vier Schritten: Anfrage, telefonisches Erstgespräch, Begehung mit Kostenvoranschlag, Ausführung mit Abnahme. Im Erstgespräch klären wir das Vorhaben und die groben Anforderungen. Daran schließt sich – sofern sinnvoll – eine Begehung des Bauvorhabens vor Ort an. Auf Basis eines vollständigen Aufmaßes erstellen wir einen detaillierten Kostenvoranschlag. Den Terminplan legen wir bei Auftragserteilung gemeinsam mit Ihnen fest. Während der Ausführung steht Ihnen eine verantwortliche Ansprechperson zur Verfügung. Den Abschluss bildet die förmliche Bauabnahme mit Dokumentation.

Ist eine Besichtigung vor Ort immer notwendig?

Für Kleinreparaturen kann in vielen Fällen auf Basis von Fotos und einer telefonischen Beschreibung eine Einschätzung erfolgen. Bei Wohnungssanierungen, Schadensaufnahmen oder Neubauprojekten ist eine Begehung grundsätzlich erforderlich, da nur ein vollständiges Aufmaß die Grundlage für einen belastbaren Kostenvoranschlag bildet. Wir stimmen das Vorgehen individuell ab – in der Regel noch im Erstgespräch.

Was beinhaltet ein Kostenvoranschlag von Handwertig?

Unser Kostenvoranschlag ist eine positionsgenaue Aufstellung aller vorgesehenen Leistungen mit Mengenangaben, Leistungsbeschreibung und Einzelpreisen. Er bildet die Grundlage für die Auftragserteilung und eine spätere Abrechnung. Auf Wunsch gliedern wir den Kostenvoranschlag gewerkeweise – z. B. separat nach Maler, Boden, Trockenbau – was die Vergleichbarkeit und buchhalterische Zuordnung erleichtert. Maßgeblich ist der schriftliche, individuell kalkulierte Kostenvoranschlag nach Begehung; Abweichungen stimmen wir vor der Ausführung mit Ihnen ab.

Muss ich die Wohnung vor der Renovierung vollständig räumen?

Bei vollständigen Wohnungssanierungen – insbesondere zwischen Mieterauszug und Neuvermietung – ist eine geräumte Wohnung die optimale Voraussetzung für zügige und qualitativ hochwertige Arbeiten. Bei teilrenovierten Maßnahmen oder in bewohnten Objekten stimmen wir das erforderliche Freimachen einzelner Bereiche gemeinsam mit Ihnen ab. In vielen Fällen können Möbel raumweise umgestellt werden, um den Arbeitsfortschritt zu ermöglichen. Für die Abdeckung und den Schutz verbleibender Einrichtung sorgen unsere Handwerkerteams.

Wie wird der Zeitplan für ein Projekt festgelegt?

Nach Auftragserteilung legen wir gemeinsam Beginn und Ausführungszeitraum fest. Der Zeitplan berücksichtigt den Gesamtumfang, erforderliche Trocknungszeiten (z. B. nach Verputzarbeiten oder Estrich), Lieferzeiten für Materialien sowie die Verfügbarkeit der benötigten Gewerke.

Leistungen

Gewerke & Leistungen

Welche Leistungen erbringt Handwertig mit eigenem Personal?

Zum Kernleistungspektrum zählen Malerarbeiten (Innenfarbe, Tapezieren, Spachteln, Lasieren), Putz- und Stuckarbeiten, Bodenbeläge (Vinyl, Laminat, Teppich, Linoleum), Fliesen-, Estrich- und Parkettarbeiten, Trockenbau (Ständerwände, Abhangdecken, Vorsatzschalen), Badezimmersanierung, Abbrucharbeiten, Grundreinigung und Endreinigung sowie Bestandsaufnahmen mit Dokumentation. Sanitär- und Heizungsarbeiten führen wir als Meisterbetrieb ebenfalls mit eigenem Personal aus. Elektro-, Dach- und Zimmererarbeiten führen eingetragene Fachpartner aus; wir koordinieren sie und bleiben Ihr Ansprechpartner. Sollte ein Gewerk nicht durch uns oder ein bestehendes Partnernetz abgedeckt sein, beschaffen wir es projekt- und aufgabenbezogen.

Was bedeutet „alle Gewerke aus einer Hand"?

„Alle Gewerke aus einer Hand" bedeutet für Sie als Auftraggeber: ein einziger Ansprechpartner, ein Vertrag, eine Abrechnung. Handwertig übernimmt die vollständige Koordination aller am Projekt beteiligten Gewerke – eigene Teams sowie Subunternehmer. Das eliminiert den Aufwand, mehrere Handwerkerbetriebe separat beauftragen, abstimmen und überwachen zu müssen. Gleichzeitig liegt die Verantwortung für Qualität, Terminhaltung und Schnittstellen ausschließlich bei uns.

Werden Sanitär- und Elektroarbeiten von Handwertig ausgeführt?

Sanitär- und Heizungsarbeiten ja: Handwertig ist bei der Handwerkskammer Konstanz als Meisterbetrieb für das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk eingetragen und führt diese Arbeiten mit eigenem Meister und eigenem Team nach dem DVGW-Regelwerk aus. Elektroarbeiten nein: Sie unterliegen der DIN VDE und werden ausschließlich von eingetragenen Fachpartnern in eigener fachlicher Verantwortung ausgeführt. Handwertig übernimmt dabei die Koordination und Schnittstellenplanung. Für Sie als Auftraggeber ändert sich nichts: Ansprechpartner, Abrechnung und Terminverantwortung bleiben bei Handwertig.

Was versteht man unter „Innenausbau" – und was ist darin enthalten?

Der Begriff Innenausbau bezeichnet alle baulichen Maßnahmen im Gebäudeinneren, die nach dem Rohbau erfolgen: Trockenbauwände, Deckenverkleidungen, Fußbodenaufbauten, Putz- und Malerarbeiten, Einbau von Türen und Fenstern, Badezimmerausbau sowie haustechnische Installationen (Sanitär, Heizung, Elektro). Handwertig übernimmt den Innenausbau sowohl als Gesamtleistung als auch als gewerkeweisen Teilausbau. Bei Altbauten kommen häufig zusätzliche Maßnahmen wie Schadstoffsanierung (z. B. Asbest, PCB) oder Feuchtesanierung hinzu, die gesondert zu betrachten sind.

Weiterführend: ausführlicher Ratgeber: Gewerke-Reihenfolge beim Innenausbau

Übernimmt Handwertig auch Bestandsaufnahme, Dokumentation und Endreinigung?

Ja. Gerade für Vermieter und Hausverwaltungen bietet Handwertig eine vollständige Prozesskette rund um den Mieterwechsel: Bestandsaufnahme und Fotodokumentation des Zustands vor und nach den Maßnahmen, Durchführung aller notwendigen Renovierungs- und Instandsetzungsarbeiten, Endreinigung sowie Unterstützung bei der anschließenden Neuvermietung. Die Dokumentation entspricht den Anforderungen typischer Hausverwaltungssysteme und kann für Übergabeprotokolle oder Versicherungsunterlagen verwendet werden.

Schimmel & Schäden

Schimmel & Schäden

Was ist der Unterschied zwischen Schimmelbeseitigung und Schimmelsanierung?

Schimmelbeseitigung bezeichnet die rein oberflächliche Entfernung sichtbaren Schimmelbefalls – beispielsweise durch Abwaschen oder Überstreichen. Diese Maßnahme bekämpft lediglich das Symptom, nicht jedoch die Ursache. Eine Schimmelsanierung hingegen umfasst die vollständige fachgerechte Beseitigung des Befalls einschließlich Ursachenanalyse (z. B. Wärmebrücken, Undichtigkeiten, fehlende Dampfbremse), Trocknung des Bauteils und Behebung der auslösenden Ursache. Dauerhaft bleibt das Ergebnis nur, wenn die Feuchteursache behoben ist. Handwertig führt ausschließlich sachgerechte Schimmelsanierungen durch, keine reinen Oberflächenbehandlungen ohne Ursachenbehebung.

Was darf man bei Schimmelbefall keinesfalls tun?

Der häufigste Fehler ist das bloße Überstreichen befallener Stellen. Schimmelsporen unter einer Farbschicht können weiterwachsen und zu einer tiefergehenden Durchdringung des Bauteils führen. Ebenso ungeeignet ist der Einsatz von Hausmitteln wie Essig oder Alkohol bei großflächigem Befall – diese Mittel sind für Oberflächenbehandlungen nicht ausreichend wirksam und erfüllen nicht die Anforderungen der Biozidprodukte-Verordnung (EU) 528/2012. Bei Befallsflächen über 0,5 m² empfiehlt das Umweltbundesamt grundsätzlich den Einsatz eines fachkundigen Betriebs. Außerdem darf schimmelbefallenes Material nicht unkontrolliert trocken abgeschabt werden, da dabei Millionen Sporen freigesetzt werden, die Atemwege und angrenzende Räume belasten.

Weiterführend: ausführlicher Ratgeber: Schimmelsanierung in fünf Schritten

Wer ist bei Schimmel in der Mietwohnung verantwortlich?

Das hängt von der Ursache ab und ist eine Rechtsfrage, die wir nicht beantworten. Wir liefern den technischen Befund als Grundlage: Auf Wunsch erstellen wir eine fachliche Schadensdokumentation mit Messwerten und Fotos. Mehr zum Vorgehen auf der Seite Schimmelschaden.

Wie läuft eine Schadensaufnahme für die Versicherung oder Hausverwaltung ab?

Bei Gebäudeschäden – etwa durch Wassereintritt, Sturm, Feuer oder Vandalismus – übernimmt Handwertig eine vollumfängliche Schadensaufnahme. Diese umfasst die systematische Erfassung und Fotodokumentation aller Schadenbereiche, eine schriftliche Zustandsbeschreibung sowie eine positionsgenaue Leistungsaufstellung für die Schadenbehebung. Wir liefern Befund, Fotos und Messprotokolle für Ihre Versicherung; die Regulierung führen Sie mit Ihrem Versicherer. Die Instandsetzung führen wir nach Ihrer Beauftragung aus.

Welche Schäden übernimmt Handwertig bei der Instandsetzung?

Wir sind auf die Instandsetzung nach Gebäudeschäden unterschiedlichster Art spezialisiert: Wasserschäden (Rohrbruch, Leitungswasserschaden, Dachleckage), Sturmschäden an Fassaden und Innenräumen, Schimmel- und Feuchtigkeitsschäden, Brandschäden im Bereich des Innenausbaus sowie Vandalismusschäden. Bei Schäden, die das Tragwerk oder haustechnische Anlagen betreffen, koordinieren wir die entsprechenden Fachunternehmen. Für Schäden mit Asbestverdacht (z. B. in Gebäuden mit Baujahr vor 1993) gilt besondere Sorgfaltspflicht – hier ist vor Beginn der Arbeiten eine Gefahrstofferkundung nach TRGS 519 erforderlich.

Für Vermieter

Für Vermieter & Hausverwaltungen

Was sind Schönheitsreparaturen – und wer muss sie leisten?

Schönheitsreparaturen sind nach der mietrechtlichen Definition (§ 28 II. BV) das Streichen von Wänden, Decken, Heizkörpern, Heizungsrohren sowie das Lackieren von Türen und Fenstern von innen. Die gesetzliche Pflicht zur Durchführung liegt beim Vermieter. Mietvertragsklauseln, die dem Mieter Schönheitsreparaturen auferlegen, sind nach der BGH-Rechtsprechung (u. a. BGH VIII ZR 185/14) nur dann wirksam, wenn die Wohnung bei Einzug renoviert übergeben wurde und keine sogenannten starren Fristenregelungen enthalten sind. Unwirksame Klauseln führen dazu, dass die Renovierungspflicht vollständig beim Vermieter verbleibt. Im Zweifel empfehlen wir rechtliche Beratung vor der Geltendmachung von Renovierungsansprüchen gegenüber Mietern.

Weiterführend: ausführlicher Ratgeber: Schönheitsreparaturen beim Auszug

Wie unterstützt Handwertig bei Wohnungsübergaben und Mieterwechseln?

Handwertig begleitet den gesamten Prozess des Mieterwechsels: Bestandsaufnahme mit Fotodokumentation zum Auszugszeitpunkt, Bewertung des Renovierungsbedarfs, Erstellung eines Leistungsverzeichnisses, Durchführung aller Renovierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Maler, Boden, Bad, Kleinreparaturen), Endreinigung und abschließende Dokumentation des Übergabezustands. Ziel ist eine minimale Leerstandsdauer und eine einwandfreie Übergabe an den neuen Mieter. Für Hausverwaltungen mit regelmäßigem Wohnungswechsel bieten wir strukturierte Rahmenvereinbarungen an.

Können Renovierungskosten steuerlich geltend gemacht werden?

Aufwendungen für Renovierungen an vermieteten Immobilien können in der Regel steuerlich geltend gemacht werden – entweder als sofort abzugsfähige Werbungskosten (Erhaltungsaufwand nach § 9 EStG) oder – bei wesentlicher Verbesserung der Immobilie – als anschaffungsnahe Herstellungskosten, die über die Abschreibung (AfA) verteilt werden. Die Grenze zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten liegt nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes innerhalb von drei Jahren nach Erwerb. Für Eigennutzer sind Handwerkerleistungen nach § 35a EStG bis zu einem bestimmten Betrag anrechenbar. Da die steuerliche Einordnung von den konkreten Umständen abhängt, empfehlen wir die Abstimmung mit Ihrem Steuerberater. Handwertig stellt alle Leistungen positionsgenau in Rechnung, um die buchhalterische Zuordnung zu erleichtern.

Wie dokumentiert Handwertig die durchgeführten Arbeiten?

Die Dokumentation erfolgt über Vorher-Nachher-Fotodokumentation, eine schriftliche Leistungsübersicht und – bei Abnahme – ein Abnahmeprotokoll. Bei Schadensbearbeitungen im Rahmen einer Versicherungsmeldung erstellen wir eine strukturierte Schadendokumentation, die Schadenort, -art, -umfang und durchgeführte Maßnahmen beschreibt. Für Hausverwaltungen kann die Dokumentation so aufgebaut werden, dass sie in gängige Verwaltungssysteme integrierbar ist. Auf Wunsch fertigen wir Übergabeprotokolle mit Raumzustand und Zählerständen an.

Was ist bei der Wohnungsabnahme nach Mieterauszug zu beachten?

Die Wohnungsabnahme nach Mietende dient der Dokumentation des Wohnungszustands und bildet die Grundlage für etwaige Forderungen wegen Beschädigungen oder ausstehender Schönheitsreparaturen. Ein ordnungsgemäßes Übergabeprotokoll sollte Raum für Raum den Zustand von Wänden, Decken, Boden, Türen, Fenstern und Sanitäranlagen beschreiben und fotografisch belegen. Festgestellte Mängel sind schriftlich zu dokumentieren und vom Mieter zu unterzeichnen. Bei Ablehnung der Unterschrift durch den Mieter sollte das im Protokoll vermerkt und ein Zeuge hinzugezogen werden. Handwertig kann diese Begehung auf Wunsch begleiten und eine professionelle Dokumentation erstellen.

Weiterführend: ausführlicher Ratgeber: Wohnung nach Auszug renovieren und wieder vermieten

Qualität

Qualität & Gewährleistung

Welche Gewährleistungsfristen gelten für Handwerksleistungen?

Für Werkleistungen gilt nach BGB (§ 634a Abs. 1 Nr. 2) eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren für Arbeiten an Bauwerken. Für alle übrigen Werkleistungen – z. B. nicht ortsfest eingebrachte Einrichtungsgegenstände oder Reinigungsarbeiten – beträgt die Frist zwei Jahre. Die Frist beginnt mit der Abnahme der Leistung. Innerhalb dieser Frist hat der Auftraggeber das Recht auf Nacherfüllung bei Mängeln. Es gelten die gesetzlichen Fristen, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Alle Arbeiten werden so ausgeführt, dass die anerkannten Regeln der Technik – insbesondere die einschlägigen DIN-Normen und allgemein verbindlichen Fachregeln – erfüllt werden.

Wie läuft die Bauabnahme bei Handwertig ab?

Die Abnahme nach § 640 BGB ist die förmliche Erklärung des Auftraggebers, dass die Leistung als vertragsgemäß anerkannt wird. Sie markiert den Beginn der Gewährleistungsfrist und ist Voraussetzung für die Rechnungsstellung. Handwertig führt die Abnahme gemeinsam mit dem Auftraggeber durch. Dabei wird die ausgeführte Leistung gegen das Leistungsverzeichnis geprüft. Etwaige offene Punkte oder Mängel werden im Abnahmeprotokoll dokumentiert und mit Nachbesserungsfristen versehen. Die Abnahme kann auch bei kleineren Maßnahmen in vereinfachter Form stattfinden, sofern dies vorab vereinbart wird.

Was passiert, wenn nach der Abnahme Mängel festgestellt werden?

Treten nach der Abnahme innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel auf, hat der Auftraggeber zunächst das Recht auf Nacherfüllung (§ 635 BGB) – d. h. Handwertig beseitigt den Mangel auf eigene Kosten. Die Mängelrüge sollte schriftlich erfolgen und eine angemessene Nachbesserungsfrist nennen. Handwertig wird innerhalb der gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Fristen tätig. Bei Mängeln, die auf unsachgemäße Nutzung, fehlende Wartung oder äußere Einwirkungen zurückzuführen sind, besteht kein Gewährleistungsanspruch. Im Streitfall empfehlen wir eine sachverständige Begutachtung zur Klärung der Mangelursache.

Nach welchen Normen und technischen Regelwerken arbeitet Handwertig?

Alle Leistungen werden nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Je nach Gewerk sind dies u. a.: für Malerarbeiten die DIN 18363 (Maler- und Lackierarbeiten), für Trockenbau die DIN 18183 und DIN 18181, für Bodenbelagarbeiten die DIN 18365 und für Fliesen- und Plattenarbeiten die DIN 18352, für Putzarbeiten die DIN 18550, und für Abdichtungen im Nassbereich die DIN 18534 bzw. die ZDB-Merkblätter. Bei der Ausführung von Schimmelsanierungen orientieren wir uns an den Leitfäden des Umweltbundesamtes. Für Sanitär- und Heizungsarbeiten gilt das DVGW-Regelwerk; für Elektroarbeiten, die eingetragene Fachpartner ausführen, gelten die DIN-VDE-Normen.

Wie stellt Handwertig die Qualität der Ausführung sicher?

Qualität beginnt bei Handwertig mit einer klaren Leistungsbeschreibung und einem vollständigen Aufmaß. Eigene Handwerkerteams werden durch unsere Teamleitung geführt und koordiniert. Bei Leistungen durch Partnerunternehmen übernimmt Handwertig die Schnittstellenkoordination und Qualitätskontrolle. Nach Abschluss der Arbeiten findet eine interne Prüfung vor der Abnahme statt. Sanitär- und Heizungsarbeiten verantwortet unser eigener Meister; Elektroarbeiten führen ausschließlich eingetragene Fachpartner aus. Die Ausführung erfolgt stets nach den einschlägigen DIN-Normen und Fachregeln.

Preise

Kosten

Was kostet die Begehung mit Kostenvoranschlag?

Die Begehung vor Ort mit schriftlichem Kostenvoranschlag kostet 119 € inkl. MwSt. (100 € netto) und wird bei Auftrag angerechnet. Angerechnet wird sie auf einen anschließenden Trocknungs- oder Sanierungsauftrag, nicht auf den Festpreis der Leckageortung. Das Erstgespräch am Telefon ist kostenlos. Den Weg dorthin zeigt der Anfrage-Assistent.

Was kostet eine Leckageortung?

Leckageortung zum Festpreis 416,50 € inkl. MwSt. (350 € netto) einschließlich Befundbericht mit Messwerten und Fotos (kein Gutachten) und Anfahrt im Einsatzgebiet. Das Öffnen von Bauteilen und die Reparatur sind nicht enthalten; dafür erhalten Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag. Ein Ortungserfolg kann nicht garantiert werden. Für Objekte außerhalb des Einsatzgebiets sprechen wir die Anfahrt vorab mit Ihnen ab. Einzelheiten auf der Seite Wasserschaden.

Was kostet ein 3D-Aufmaß?

Das 3D-Laseraufmaß beginnt bei 355,81 € inkl. MwSt. (299 € netto) für Objekte bis 100 m² und steigt in Stufen nach Fläche. Im Basispaket enthalten sind Rundgang, 3D-Ansicht und Grundriss-Schema; bemaßte Grundrisse, Wohnflächenberechnung und Punktwolke sind Zusatzleistungen mit eigenem Preis. Einzelheiten auf der Seite Aufmaß und Gebäudedigitalisierung.

Was kostet der Wohnungscheck?

Der Wohnungscheck kostet 160 € je Wohneinheit inkl. MwSt. – einmalig oder jedes Jahr, als Bestandsaufnahme mit Zwischenabnahmeprotokoll. Einzelheiten auf der Seite Wohnungscheck.

Nächster Schritt

Frage geklärt? Dann rechnen wir

Der Assistent führt in wenigen Schritten zu einer Richtpreiseinschätzung im kostenlosen Erstgespräch – oder direkt zum individuell kalkulierten Kostenvoranschlag nach der Begehung. Wir melden uns bei Ihnen.

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