Bad und Wohnung altersgerecht umbauen im Landkreis Konstanz
Im Bestand, ohne Umzug. Die Handwertig GmbH, Meisterbetrieb aus Stockach, baut für Eigentümer Bad und Wohnung im bewohnten Zustand altersgerecht um – bodengleiche Dusche, Haltegriffe, breitere Türen – in Singen, Radolfzell, Konstanz und im übrigen Landkreis Konstanz. Bei Pflegegrad bezuschusst die Pflegekasse bis zu 4.180 € pro Person (Stand: Oktober 2026, Ratgeber zum Zuschuss); der Antrag muss vor Beginn gestellt sein.
Was sich meistens lohnt.
- Bodengleiche Dusche statt Wanne – inklusive Abdichtung im Verbund nach DIN 18534
- Rutschhemmende Bodenbeläge in Bad und Flur
- Haltesysteme an WC und Dusche, tragfähig montiert statt nur verschraubt
- Türen verbreitern, Schwellen abbauen, Bewegungsflächen schaffen
- Bessere Beleuchtung und gut erreichbare Schalter
Breitere Türen und abgebaute Schwellen gehören zu Fenster und Türen. Wer zuerst wissen möchte, was sich in der eigenen Wohnung lohnt, beginnt mit der handwerklichen Beratung vor Ort.

Damit die Anfrage etwas taugt.
Was den Aufwand bewegt
Diese Punkte entscheiden, ob ein Vorhaben günstig oder teuer wird – deshalb fragen wir danach, bevor wir eine Zahl nennen.
- Ob die Dusche bodengleich werden soll – das bestimmt Aufbauhöhe und Abdichtung
- Türbreiten und Wanddurchbrüche für Bewegungsflächen
- Zustand von Estrich und Abdichtung im Bestand
- Ob Haltegriffe tragfähig befestigt werden können
- Ob parallel Elektro- oder Lichtanpassungen sinnvoll sind
Was Sie vorbereiten können
Je mehr davon vorliegt, desto belastbarer wird unsere erste Einschätzung – und desto kürzer das Gespräch.
- Grundriss mit Maßen, besonders Türbreiten
- Fotos von Bad und Fluren
- Angaben zum Pflegegrad, falls ein Zuschuss beantragt werden soll
- Den Antrag bei Pflegekasse oder KfW – vor Beginn der Arbeiten
Bevor Sie fragen.
Gibt es Zuschüsse für den barrierefreien Umbau?
Es gibt Förderprogramme der KfW und Zuschüsse der Pflegekassen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Über Bewilligung und Höhe entscheiden ausschließlich die Stellen selbst – wir sagen keine Förderung zu. Wichtig ist die Reihenfolge: Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein, sonst entfällt die Förderung.
Muss das Bad DIN 18040 erfüllen?
Im privaten Bestand gilt die Norm nicht verpflichtend. Sie ist aber der sinnvolle Maßstab, wenn Sie planen, dass die Wohnung im Alter oder mit Rollator noch funktioniert – etwa bei Bewegungsflächen und Türbreiten. Was in Ihrem Grundriss möglich ist, klären wir bei der Begehung.
Wie lange ist das Bad nicht nutzbar?
Ein Teilumbau – etwa die Wanne gegen eine bodengleiche Dusche tauschen – dauert meist wenige Tage, ein kompletter Badumbau je nach Umfang zwei bis vier Wochen, inklusive Abdichtung und Trocknungszeiten. Wir arbeiten abschnittsweise und halten das Bad nutzbar, wo es geht – versprechen können wir das nicht in jedem Grundriss.
Was kostet die Anfrage?
Das Erstgespräch ist kostenlos: Sie schildern Ihr Vorhaben, wir geben eine erste Einschätzung und eine grobe Richtpreisspanne. Wünschen Sie danach eine Begehung vor Ort mit schriftlichem Kostenvoranschlag, berechnen wir 119 € inkl. MwSt. (100 € netto), die bei Auftrag angerechnet werden; die Anfahrt ist darin enthalten.
Kurz gefasst
Zum Nachlesen, bevor Sie anfragen.
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