Aufmaß, Grundriss und 3D-Bestandsdokumentation — im Landkreis Konstanz.
Digitales Aufmaß für Architekten, Bauträger und Wohnungsunternehmen: Wir erfassen Ihr Objekt mit einem LiDAR-Scanner, unsere angestellte Architektin zeichnet daraus maßstäbliche Grundrisse und rechnet die Flächen nach Wohnflächenverordnung oder DIN 277. Erfassung, Zeichnung und Berechnung aus einer Hand – bis zum unterschriebenen Aufteilungsplan.
Wofür das digitale Aufmaß sorgt
Ein Termin, mehrere Ergebnisse
Aus einer Aufnahme entstehen Rundgang, Grundriss, Flächenberechnung und Bestandsdokumentation. Wer das getrennt beauftragt, koordiniert vier Termine und vier Rechnungen.
Maßhaltig und nachvollziehbar
Jedes Maß lässt sich am Modell nachprüfen, statt in einem Aufmaßblatt zu stehen, das niemand mehr kontrollieren kann. Die erreichte Toleranz weisen wir aus.
Eingetragene Architektin im Haus
Die Aufnahme macht unser Team; Zeichnung, Flächenberechnung und Entwurfsverfassung übernimmt unsere angestellte Architektin – eingetragen in der Architektenliste der Architektenkammer Baden-Württemberg. Keine Weitergabe an Dritte, keine Wartezeit auf ein fremdes Büro.
Was wir liefern.
- 3D-Scan und begehbarer Rundgang – ein teilbarer Link für Interessenten, Eigentümer, Planer und Gremien; Maße lassen sich direkt im Browser abgreifen
- Maßstäbliche 2D-Grundrisse je Geschoss als PDF und DWG, auf Wunsch mit Ansichten und Schnitten
- Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung inklusive der Anrechnungsregeln für Dachschrägen, Balkone und Terrassen
- Nutzflächenermittlung nach DIN 277 – getrennt ausgewiesen, weil beide Verfahren unterschiedliche Zahlen liefern und der Zweck bestimmt, welche gilt
- Aufteilungsplan für Teilungserklärung und Abgeschlossenheitsantrag – Sonder- und Gemeinschaftseigentum farbig getrennt, Einheiten durchnummeriert, unterschrieben von unserer bauvorlageberechtigten Architektin
- Planungsleistungen unserer Architektin – Entwurfsverfassung, Umbau- und Grundrissvarianten auf Basis des Aufmaßes, Bauantragsunterlagen
- Technische Bestandsdokumentation – Bauteile, Leitungswege, Feuchtewerte und Schadensbilder verortet am Modell statt in einem Fotoordner
- Punktwolke (E57) und 3D-Modell zur Weiterverarbeitung in CAD und BIM beim Planer
- Kostenrahmen auf Basis des Aufmaßes – die Flächen und Mengen laufen direkt in unseren Kostenvoranschlag

Vom Anruf zur fertigen Unterlage.
Vier Schritte, ein Ansprechpartner. Den Termin vor Ort legen wir so, dass er in eine Anfahrt passt.
Anfrage & Angebot
Sie geben Objektart, Fläche und Verwendungszweck an. Wir melden uns mit einem Angebot für Ihr Objekt – werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Aufnahme vor Ort
Der Scan läuft standpunktweise durch das Objekt. Für eine Wohnung um 100 m² planen wir rund zwei Stunden, für ein Geschoss im Mehrfamilienhaus etwa einen halben Tag.
Auswertung & Zeichnung
Aus den Rohdaten entstehen Modell, Rundgang und Grundriss; darauf setzen Flächenberechnung und Bestandsdokumentation auf. Kontrollmaße gleichen wir gegen die Aufnahme ab.
Übergabe
Sie erhalten den Rundgang als Link, die Grundrisse als PDF und DWG, die Berechnung als unterschriebenes Dokument und auf Wunsch die Punktwolke.
Wer damit arbeitet.
Bauträger, Projektentwickler & Investoren
Sie prüfen ein Objekt, teilen ein Haus in Einheiten auf oder brauchen eine belastbare Grundlage, bevor Geld in die Planung fließt.
Das übernehmen wir
- Bestandsaufnahme vor dem Ankauf, mit Flächen statt Schätzungen
- Aufteilungsplan für Teilungserklärung und Abgeschlossenheit – von unserer Architektin unterschrieben
- Wohnflächen je Einheit als Grundlage für Exposé und Kaufvertrag
- Kostenrahmen für die Sanierung auf Basis derselben Aufnahme
Auch für mehrere Objekte oder ein ganzes Quartier – sagen Sie uns die Anzahl der Einheiten.
Architekten, Planer & Wohnungsunternehmen
Sie planen im Bestand und brauchen ein verlässliches Aufmaß, statt selbst mit dem Lasermessgerät durch fremde Wohnungen zu laufen.
Das übernehmen wir
- Punktwolke und 3D-Modell zur Weiterverarbeitung in CAD und BIM
- Grundrisse, Ansichten und Schnitte nach Ihrer Zeichnungsvorgabe
- Technische Bestandsdokumentation für Verwaltung und Instandhaltung
- Terminkoordination mit Bewohnern über den Auftraggeber
Wir führen aus, was Sie planen – so arbeiten wir mit Planungsbüros zusammen.
Womit wir erfassen.
Wir arbeiten mit einem LiDAR-Standpunktscanner vom Typ Matterport Pro3. Das Gerät misst mit Laufzeit-Laser statt mit Fotogrammetrie – es braucht also kein Tageslicht, kommt mit leeren wie möblierten Räumen zurecht und funktioniert innen wie außen.
Für kleine Innenaufnahmen und die laufende Baustellendokumentation nutzen wir zusätzlich unsere eigene Erfassungs-App auf iPhone-LiDAR. Beide Wege laufen in dieselbe Auswertung – Sie merken davon nichts außer der Terminlänge.
Kurz gefasst
Was wir machen — und was nicht.
Wer die Grenze selbst zieht, erspart Ihnen eine böse Überraschung beim Notartermin.
Das übernehmen wir
- Bauaufmaß des Bestands mit LiDAR-Erfassung
- Grundrisse, Ansichten, Schnitte und 3D-Modell
- Wohnflächen nach Wohnflächenverordnung, Nutzflächen nach DIN 277
- Zeichnerische Unterlagen für Ihren Antrag bei der Baurechtsbehörde
- Technische Bestandsdokumentation und Schadenskartierung
Das machen andere
- Amtliche Vermessung. Katastervermessung, Gebäudeeinmessung und Grenzfeststellung bleiben beim öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Wir machen Bauaufmaß, keine Liegenschaftsvermessung.
- Abgeschlossenheitsbescheinigung. Die erteilt die zuständige Baurechtsbehörde als öffentliche Urkunde. Wir liefern den Aufteilungsplan und die Unterlagen, mit denen Sie den Antrag stellen.
- Statik. Die Tragwerksplanung liegt bei Ihrem Tragwerksplaner. Wenn ein Umbau in die Substanz greift, sagen wir das vor dem Angebot.
Im Landkreis Konstanz unterwegs.
Ein Scan-Termin ist vor allem eine Anfahrt. Von unserer Werkstatt in Stockach aus sind Singen, Radolfzell, Konstanz und der Hegau in unter 45 Minuten erreichbar; Termine auf der Höri und am Untersee legen wir auf den Vormittag, damit die Aufnahme und die Rückfahrt in einen Tag passen. Wir unterhalten keine Niederlassungen – wir kommen zu Ihnen.
Für Objekte mit mehreren Einheiten planen wir die Aufnahme blockweise: ein Geschoss je Termin, Zugang und Bewohnerabstimmung laufen über Sie oder Ihre Verwaltung. Bei leerstehenden Einheiten reicht die Schlüsselübergabe.
Datenschutz beim Scan
Ein Scan erfasst alles, was im Raum steht. Deshalb gilt bei uns eine feste Regel: Wir scannen keine Menschen. Personen bitten wir vor der Aufnahme aus dem Raum; persönliche Unterlagen, Fotos und Namensschilder werden abgedeckt oder nachträglich unkenntlich gemacht.
Die Einwilligung der Bewohner holen Sie als Auftraggeber ein – wir sagen Ihnen, was darin stehen muss. Rundgänge geben wir als Link heraus, den Sie kontrolliert weitergeben, nicht als öffentliche Seite.
Was nach dem Aufmaß kommt.
Bau-Projektleitung
Aus dem Aufmaß wird ein Kostenvoranschlag über alle Gewerke – und daraus eine Baustelle mit einem Vertragspartner statt fünf Einzelverträgen.
Projektleitung ansehen BestandInstandhaltungsstau abbauen
Bestandsaufnahme, priorisierter Maßnahmenplan, planvolle Abarbeitung. Die Aufnahme ist der erste Schritt, der Plan der zweite.
Vorgehen ansehenDamit die Anfrage etwas taugt.
Was den Aufwand bewegt
Diese Punkte entscheiden, ob ein Vorhaben günstig oder teuer wird – deshalb fragen wir danach, bevor wir eine Zahl nennen.
- Fläche und Anzahl der Räume – jeder zusätzliche Raum ist ein weiterer Standpunkt
- Anzahl der Einheiten und Geschosse; bei mehreren gleichen Wohnungen sinkt der Aufwand je Einheit
- Verwendungszweck: eine Wohnflächenberechnung für den Verkauf ist weniger Arbeit als die Unterlagen für eine Teilungserklärung
- Möbliert oder leer – in bewohnten Einheiten dauert die Aufnahme länger und braucht Abstimmung
- Ob Ansichten, Schnitte oder eine Punktwolke im CAD-Format gebraucht werden
- Zugänglichkeit: Keller, Dachboden und Nebenräume kosten eigene Standpunkte
Was Sie vorbereiten können
Je mehr davon vorliegt, desto belastbarer wird unsere erste Einschätzung – und desto kürzer das Gespräch.
- Vorhandene Pläne, auch alte oder unvollständige – sie helfen beim Abgleich
- Die Anzahl der Einheiten und die Geschossaufteilung
- Wofür Sie die Unterlagen brauchen: Verkauf, Teilung, Planung, Verwaltung oder Versicherung
- Wer den Zugang organisiert und ob Einheiten bewohnt sind
- Ihren Wunschtermin und feste Zwischentermine, etwa einen Notartermin
Bevor Sie fragen.
Wohnflächenverordnung oder DIN 277 – welche Zahl gilt?
Das entscheidet der Zweck, nicht der Geschmack. Im Mietrecht und im geförderten Wohnungsbau ist die Wohnflächenverordnung der Maßstab; sie rechnet Flächen unter Dachschrägen nur anteilig und Balkone in der Regel zu einem Viertel an. Die DIN 277 erfasst dagegen alle Grundflächen und liefert deshalb fast immer die größere Zahl. Wir weisen beide getrennt aus und schreiben dazu, welche wofür gilt – eine einzelne Zahl ohne Verfahrensangabe ist wertlos.
Wie genau ist ein LiDAR-Aufmaß?
Die Herstellerangabe für den eingesetzten Scanner lautet ± 20 mm auf 10 m. Über ein ganzes Geschoss summieren sich die Übergänge zwischen den Standpunkten, deshalb arbeiten wir mit Kontrollmaßen und geben die erreichte Toleranz je Projekt an. Für Aufmaß, Flächenberechnung und Planung ist das die passende Klasse. Eine Katastervermessung ersetzt es nicht – die bleibt beim öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.
Wie lange dauert die Aufnahme vor Ort?
Für eine Wohnung um 100 m² planen wir rund zwei Stunden, für ein Geschoss im Mehrfamilienhaus etwa einen halben Tag. Die Auswertung mit Zeichnung und Berechnung folgt im Büro; einen Liefertermin nennen wir mit dem Angebot. Möblierte und bewohnte Einheiten dauern länger als leere.
Bekomme ich damit eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Die Bescheinigung selbst erteilt die zuständige Baurechtsbehörde als öffentliche Urkunde – die kann niemand außer ihr ausstellen. Wir liefern alles, was Sie für den Antrag brauchen: den Aufteilungsplan mit farblich getrenntem Sonder- und Gemeinschaftseigentum und durchnummerierten Einheiten, unterschrieben von unserer Architektin. Sie ist in der Architektenliste der Architektenkammer Baden-Württemberg eingetragen und damit bauvorlageberechtigt; ein zweites Büro brauchen Sie dafür nicht.
Können Sie auch planen, nicht nur aufmessen?
Ja. Unsere angestellte Architektin erbringt Planungsleistungen auf Basis des Aufmaßes – Entwurfsverfassung, Umbau- und Grundrissvarianten, Unterlagen für den Bauantrag. Die Tragwerksplanung bleibt bei Ihrem Statiker; wenn ein Umbau in die Substanz greift, sagen wir das vor dem Angebot statt danach.
Was passiert mit den Daten, wenn Wohnungen bewohnt sind?
Wir scannen keine Menschen. Personen bitten wir vor der Aufnahme aus dem Raum, persönliche Unterlagen und Fotos werden abgedeckt oder nachträglich unkenntlich gemacht. Den Rundgang geben wir als Link heraus, den Sie kontrolliert weiterreichen – nicht als öffentlich auffindbare Seite. Die Einwilligung der Bewohner holen Sie als Auftraggeber ein; wir sagen Ihnen, was darin stehen muss.
Muss ich bei Ihnen bauen, wenn ich das Aufmaß beauftrage?
Nein. Das Aufmaß ist eine eigene Leistung, die Unterlagen gehören Ihnen und Sie können damit arbeiten, mit wem Sie wollen. Wenn Sie anschließend sanieren möchten, ist es allerdings praktisch: Flächen und Mengen laufen direkt in unseren Kostenvoranschlag, ein zweites Aufmaß entfällt.
Kurz gefasst
Was brauchen Sie?
Sechs Schritte, rund zwei Minuten. Sie beschreiben Objekt und Zweck, wir melden uns mit einem Angebot – werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden.