Für Hausverwaltungen

Kleinreparatur direkt beauftragen.

Für Verwaltungen mit Rahmenvereinbarung: Reparatur melden, verbindlich beauftragen, fertig – wir koordinieren den Termin direkt mit den Bewohnern und dokumentieren den Einsatz. Nur für Unternehmer (§ 14 BGB) mit bestehender Rahmenvereinbarung. Noch keine Rahmenvereinbarung? Objektliste besprechen →

  1. 1 Objekt & Reparatur
  2. 2 Verbindliche Beauftragung
Objektoffen
Einheitoffen
Reparaturoffen
Dringlichkeitoffen
Fotosoffen
Freigabeoffen

Objekt & Reparatur

Alles, was wir für die Terminierung und die Ausführung brauchen.

Wird ausschließlich zur Terminierung verwendet.
Erscheint auf Bericht und Rechnung.

Fotos helfen uns, Material und Zeit richtig einzuplanen – Dateien hier ablegen oder auswählen.

JPG, PNG, PDF · bis zu 10 Dateien · max. 20 MB je Datei
    Bitte nur Aufnahmen der betroffenen Bauteile und Räume – keine Personen, keine Unterlagen Dritter. Näheres in der Datenschutzerklärung.
    Notfälle (Wasseraustritt, Strom): bitte zusätzlich telefonisch melden – 07732 89064 80.
    Verbindliche Beauftragung

    Abrechnung nach Aufwand gemäß Ihrer Rahmenvereinbarung – deshalb ohne Preisangabe. Nur für Unternehmer (§ 14 BGB) mit bestehender Rahmenvereinbarung. Für Eigentümergemeinschaften und private Eigentümer nutzen Sie bitte die Anfrage.

    Übersteigt der Aufwand Ihre Freigabegrenze, stimmen wir uns vor Ausführung mit Ihnen ab.
    Nach Ausführung erhalten Sie den dokumentierten Einsatzbericht (Fotos, Zeiten, Maßnahme) – bereit zum Weiterreichen an Eigentümer.

    Fragen zur Rahmenvereinbarung? 07732 89064 80 · Mo–Fr 9:00–17:00 Uhr

    Mitglied und Partner
    ☎︎ Anrufen Anfrage →