Schimmel: Ursache finden statt Symptom streichen.

Wer Schimmel überstreicht, sieht ihn in wenigen Monaten wieder. Wir messen zuerst, woher die Feuchte kommt – und sanieren dann fachgerecht.

Vorgehen

Messen, klären, sanieren.

Für Wohnungseigentümer, Verwaltungen und Vermieter im Landkreis Konstanz.

01

Bestandsaufnahme

Befallene Flächen, Ausdehnung und betroffene Bauteile werden aufgenommen und fotografisch dokumentiert.

02

Feuchte messen

Materialfeuchte, Raumklima und Oberflächentemperaturen zeigen, ob Bauteilfeuchte, eine Leckage oder Kondensat die Quelle ist.

03

Ursache benennen

Wir halten den technischen Befund schriftlich fest – sachlich und ohne Schuldzuweisung. Er ist die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen.

04

Sanieren

Befallenes Material entfernen, trocknen, Untergrund vorbereiten und neu aufbauen – erst danach wird beschichtet.

Fachliche Grundlage

Womit wir arbeiten.

  • Sachkunde „Schimmelpilzbefall in Innenräumen“ im Team vorhanden
  • Feuchtemessung und Thermografie zur Ortung kalter oder feuchter Bauteile
  • Leckageortung, falls die Feuchte aus einer undichten Leitung stammt
  • Technische Trocknung mit Verlaufsprotokoll vor dem Neuaufbau
  • Wiederherstellung von Putz, Trockenbau und Anstrich nach der Sanierung
Bei größerem Befall oder wenn eine gesundheitliche Bewertung nötig wird, empfehlen wir die Einbindung eines Sachverständigen oder Ihres Hausarztes. Wir führen die handwerklichen Maßnahmen aus und geben keine medizinische Einschätzung ab.
Sanierte Wandflächen nach einer Feuchteschadensanierung
Wandaufbau nach Feuchteschaden · Landkreis Konstanz
Für Vermieter und Verwaltungen: Der schriftliche Befund hilft bei der Klärung mit Mietern und Versicherern. Die rechtliche Bewertung – etwa zu Mietminderung oder Verantwortlichkeit – bleibt bei Ihnen oder Ihrer Rechtsberatung.
Gut zu wissen

Damit die Anfrage etwas taugt.

Was den Aufwand bewegt

Diese Punkte entscheiden, ob ein Vorhaben günstig oder teuer wird – deshalb fragen wir danach, bevor wir eine Zahl nennen.

  • Größe der befallenen Fläche – ab einer bestimmten Ausdehnung braucht es Abschottung
  • Ob die Ursache baulich ist oder im Nutzungsverhalten liegt
  • Ob Bauteile geöffnet werden müssen
  • Notwendigkeit von Messungen und Dokumentation für Dritte
  • Umfang der Wiederherstellung nach der Sanierung

Was Sie vorbereiten können

Je mehr davon vorliegt, desto belastbarer wird unsere erste Einschätzung – und desto kürzer das Gespräch.

  • Fotos der betroffenen Stellen, ohne vorher abzuwischen
  • Seit wann der Befall besteht und ob er wiederkehrt
  • Angaben zu Heiz- und Lüftungsverhalten
  • Bei Mietverhältnissen: den bisherigen Schriftwechsel
Häufige Fragen

Bevor Sie fragen.

Kann man Schimmel nicht einfach überstreichen?

Nein. Unter der Farbschicht wächst der Befall weiter und dringt tiefer ins Bauteil. Wir bieten das nicht an – erst die Ursache klären, dann fachgerecht sanieren, dann beschichten.

Woher kommt der Schimmel – Bau oder Nutzung?

Beides ist möglich, und die Antwort entscheidet oft über die Kostenträgerschaft. Wir messen Feuchte und Oberflächentemperaturen und dokumentieren den Befund sachlich. Eine Schuldzuweisung zwischen Mieter und Vermieter treffen wir nicht – das ist eine Rechtsfrage, für die unser Befund die Grundlage liefert.

Ist Schimmel gesundheitsgefährdend?

Dazu äußern wir uns nicht – das ist Sache von Ärztinnen und Ärzten oder des Gesundheitsamts. Wir sagen Ihnen, was baulich vorliegt und wie es fachgerecht beseitigt wird; bei größeren Flächen arbeiten wir mit Abschottung und Unterdruck nach den einschlägigen Regeln.

Kurz gefasst

Eigene Handwerker18 Festangestellte, keine Sub-Subunternehmer
Zwei MeistergewerkeMaler sowie Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, eingetragen bei der HwK Konstanz
EinsatzgebietLandkreis Konstanz – Singen, Radolfzell, Konstanz, Stockach und der Hegau
AntwortzeitWerktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden
Verbindlich ist ausschließlich der schriftliche Kostenvoranschlag nach Begehung. Angaben auf dieser Seite beschreiben unser Leistungsspektrum und sind kein Angebot im Rechtssinne.
Erster Schritt

Schimmel prüfen lassen

Betroffene Stellen beschreiben – wir melden uns mit dem Vorgehen. Sie bekommen eine grobe Richtpreiseinschätzung im kostenlosen Erstgespräch – oder einen individuell kalkulierten Kostenvoranschlag nach der Begehung.

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