Fassadendämmung mit WDVS im Mehrfamilienhaus: Was Vermieter und Eigentümer im Bodenseeraum wissen müssen

Fassadendämmung mit WDVS im Mehrfamilienhaus: Was Vermieter und Eigentümer im Bodenseeraum wissen müssen

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Die Fassade eines Mehrfamilienhauses ist weit mehr als eine optische Hülle. Sie schützt die Bausubstanz, reguliert den Wärmeverlust und bestimmt maßgeblich über die Energiekosten aller Bewohner. Gleichzeitig ist die Außenwand das Bauteil, bei dem die gesetzlichen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am häufigsten unterschätzt werden – insbesondere bei der sogenannten 10%-Regel.

Das Wärmedämmverbundsystem – kurz WDVS – ist die mit Abstand am häufigsten eingesetzte Methode zur Außenwanddämmung im Bestandsgebäude. Dieser Artikel erklärt, wie ein WDVS aufgebaut ist, wann es GEG-Pflicht wird, was es kostet und welche Förderung es gibt.

Was ist ein WDVS – Aufbau und Funktion

Ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS), im Volksmund auch als „Außendämmung" oder gelegentlich als „Thermohaut" bezeichnet, besteht aus mehreren aufeinander abgestimmten Schichten, die direkt auf die bestehende Außenwand aufgebracht werden:

Der typische Schichtaufbau von innen nach außen:

  1. Bestandswand (Mauerwerk, Beton, Kalksandstein etc.)
  2. Klebemörtel (vollflächig oder punktweise)
  3. Dämmstoffplatte (EPS, Mineralwolle, PUR o.a.)
  4. Dübel zur mechanischen Sicherung
  5. Armierungsschicht mit Glasfasergewebe
  6. Grundierung
  7. Oberputz und Anstrich (Optik der Fassade)

Das System wirkt als geschlossene Einheit – daher „Verbund". Die Dämmplatten dürfen weder auf der Innen- noch auf der Außenseite Wärmebrücken zulassen. Fachgerechte Verarbeitung – besonders an Ecken, Laibungen und Sockelbereichen – ist entscheidend für die Dauerhaftigkeit.

Wann wird WDVS durch das GEG zur Pflicht – die 10%-Regel (§48 GEG)

Das ist der Punkt, den viele Eigentümer im Bodenseeraum nicht kennen: Wer ohnehin Arbeiten an der Fassade plant und dabei mehr als 10% der Gesamtfläche der Außenwand erneuert, muss nach §48 GEG dabei die geltenden Mindest-U-Werte einhalten.

Was bedeutet das konkret?

Wenn bei einer Fassadenreparatur, einer Putzerneuerung oder einer Neugestaltung mehr als 10% der Außenwandfläche berührt werden, muss die neue Fassadenfläche einen U-Wert von maximal 0,24 W/(m²K) erreichen.

Bei den meisten Altbauten im Bodenseeraum (Baujahr 1955–1985) haben die Außenwände ohne Dämmung U-Werte zwischen 0,8 und 2,0 W/(m²K) – weit über dem GEG-Grenzwert. Das bedeutet: Wer bei solchen Gebäuden Fassadenarbeiten in diesem Umfang plant, kommt an WDVS oder einer anderen Dämmlösung nicht vorbei.

Ausnahme: Wenn sich die Dämmmaßnahme nicht innerhalb von zumutbarer Zeit amortisiert, kann ein Gutachter eine Ausnahme begründen. In der Praxis ist das selten – bei modernen WDVS-Systemen ist die Wirtschaftlichkeit in der Regel gegeben.

U-Wert-Anforderungen für Außenwände nach GEG 2024

BauteilGEG-Maximalwert U-WertTypischer Altbau (ohne Dämmung)
Außenwand (§48 GEG)0,24 W/(m²K)0,8–2,0 W/(m²K)
Dach / oberste Geschossdecke0,24 W/(m²K)0,5–1,5 W/(m²K)
Fenster (inkl. Rahmen)1,30 W/(m²K)2,5–5,0 W/(m²K)
Kellerdecke (nach unten)0,35 W/(m²K)0,8–2,0 W/(m²K)

Für eine KfW-geförderte Einzelmaßnahme (BEG EM) muss sogar der strengere Wert von 0,20 W/(m²K) für Außenwände erreicht werden – das entspricht einer Dämmstärke von ca. 16–20 cm EPS.

Materialien – welcher Dämmstoff eignet sich für welches Gebäude?

EPS (expandiertes Polystyrol, „Styropor")

Das am häufigsten eingesetzte WDVS-Material. Günstig, leicht zu verarbeiten, gute Dämmwirkung. Geeignet für Massivbau ohne besondere Anforderungen an Dampfdiffusion. Nicht geeignet für erdberührte Bereiche (Sockel).

Mineralwolle (Steinwolle oder Glaswolle)

Diffusionsoffen, nicht brennbar (A1), feuchteresistenter als EPS. Teurer in Material und Verarbeitung, dafür brandschutzrelevant – bei Gebäuden ab Gebäudeklasse 4 (ab 7 m Fassadenhöhe) oft Pflicht. Im Mehrfamilienhaus häufig vorgeschrieben.

PUR / PIR-Platten

Sehr gute Dämmwirkung bei geringer Dämmstärke. Sinnvoll, wenn der Wandaufbau nur wenig Bauraum erlaubt (z.B. bei Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze). Teurer, aber platzsparend.

Holzfaser-Dämmsysteme

Ökologische Alternative, diffusionsoffen, guter sommerlicher Wärmeschutz. Höhere Kosten, aber nachhaltige Lösung für Eigentümer mit Fokus auf Nachhaltigkeit und natürlichen Materialien.

Empfehlung für Mehrfamilienhäuser im Bodenseeraum:

Ab Gebäudeklasse 4 (üblicherweise ab 4 Vollgeschossen): Mineralwolle als Brandschutzauflage prüfen. Für 2–3 Geschosse: EPS oder Mineralwolle je nach Anforderung.

Denkmalschutz und Gestaltungssatzungen im Bodenseeraum

Im Bodenseeraum – insbesondere in der Altstadt von Konstanz, in Radolfzell und in Teilen von Singen – gibt es Gebäude unter Denkmalschutz oder in Bereichen mit kommunalen Gestaltungssatzungen. Diese können die Außendämmung einschränken oder verbieten, da WDVS das Erscheinungsbild der Fassade verändert.

Mögliche Alternativen bei Einschränkungen:

  • Innendämmung (Wärmedämmung von innen – erfordert besondere Detailplanung zur Vermeidung von Tauwasser)
  • Hochdämmende Putzsysteme (begrenzte Wirkung, aber ohne Profiländerung)
  • Dach- und Geschossdeckendämmung als Alternative zur Fassade

Vor Beauftragung von WDVS-Arbeiten: Immer bei der Baurechtsabteilung der Gemeinde anfragen, ob eine Genehmigung erforderlich ist. In Denkmalschutzbereichen ist eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde nötig.

Was kostet Fassadendämmung mit WDVS realistisch?

Die Kosten eines WDVS hängen von Gebäudegröße, Dämmstärke, Material, Gerüstbedarf und Zugänglichkeit ab. Ohne Vor-Ort-Einschätzung sind keine verbindlichen Zahlen möglich – aber als Orientierung:

Typische Kostenbereiche (inkl. Material, Verlegung, Gerüst, Abschlussarbeiten):

  • Einfaches WDVS mit EPS: ca. 120–160 €/m² Fassadenfläche
  • WDVS mit Mineralwolle: ca. 150–200 €/m² Fassadenfläche
  • WDVS mit PUR-Platten: ca. 180–250 €/m² Fassadenfläche

Kostentreiber:

  • Gerüst: ca. 5–15 €/m² (bei mehrgeschossigen MFH erheblich)
  • Fensterlaibungen: Mehraufwand je Öffnung
  • Abriss alter Beschichtungen / Putz: je nach Zustand
  • Anpassungen an Balkonen, Vordächern, Leitungsdurchführungen

Sinnvolle Kombination: Wenn ohnehin ein Gerüst steht – z.B. für Dacharbeiten oder Fensteraustausch – lohnt sich die gleichzeitige WDVS-Umsetzung. Die Gerüstkosten fallen dann nur einmal an.

KfW und BAFA-Förderung für Fassadendämmung 2024/2025

BAFA BEG EM (Einzelmaßnahmen) – empfohlen für Einzelprojekte:

  • Grundförderung: 15% der förderfähigen Investitionskosten
  • Bonus bei individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP): +5% = 20% gesamt
  • Maximal förderfähige Kosten: 30.000 € pro Wohneinheit (Einzelmaßnahme Gebäudehülle)
  • Voraussetzung: Fachunternehmen + Energieeffizienz-Experte (EEE) bei >60.000 € Investition

KfW BEG (Bundesförderung effiziente Gebäude) – bei Komplettsanierungen:

  • Zuschuss oder zinsgünstiger Kredit, je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard
  • Besonders attraktiv für WEGs, die mehrere Maßnahmen kombinieren

L-Bank Baden-Württemberg:

Ergänzende Landesförderung für energetische Maßnahmen – teils kombinierbar mit BEG.

Wichtig: Förderantrag immer vor Baubeginn stellen. Wer erst beauftragtt und dann Förderung beantragt, erhält keine Mittel.

Zeitplanung – wann ist der richtige Zeitpunkt?

WDVS-Arbeiten sind witterungsabhängig. Von Oktober bis März sind die Bedingungen in der Regel ungünstig – niedrige Temperaturen verlangsamen das Aushärten von Kleber und Putz. Die Hauptsaison für Fassadenarbeiten ist April bis September.

Praktischer Hinweis für Eigentümer im Bodenseeraum: Gute Fachbetriebe sind im Bodenseeraum häufig 3–6 Monate im Voraus ausgelastet. Wer für das Frühjahr plant, sollte spätestens im Herbst des Vorjahres terminieren und den BAFA-Antrag stellen.

Unsere Leistungen im Bereich Fassadendämmung:

  • WDVS-Montage (EPS und Mineralwolle)
  • Gerüstkoordination
  • Putz- und Anstricharbeiten
  • GEG-konforme Planung
  • Koordination mit Energieberater für Förderantrag

Unser Einzugsgebiet:
Konstanz Radolfzell Singen Stockach Allensbach Engen Steißlingen + 25 km Umkreis

Fassadendaemmung WDVS Handwertig GmbH

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