Putz oder Tapete in Mietwohnungen: Was hält länger, macht weniger Arbeit und sieht besser aus?
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Es ist eine Frage, die sich Vermieter nach jeder Mieterwechsel-Renovierung stellt: Tapezieren oder direkt Putz auftragen? Die Antwort ist nicht so einfach wie oft behauptet – denn beide Varianten haben ihre Berechtigung, und die richtige Wahl hängt vom Gebäudetyp, der Nutzung und der Instandhaltungsstrategie ab.
Dieser Artikel hilft Eigentümern und Vermietern im Bodenseeraum, die richtige Entscheidung für ihre Objekte zu treffen – auf Basis ehrlicher Erfahrungswerte aus der Praxis.
Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick
| Merkmal | Tapete | Putz |
|---|---|---|
| Erstkosten | Geringer | Höher |
| Lebensdauer | 8–15 Jahre | 20–40 Jahre |
| Reparierbarkeit | Schwieriger (Nahtabdrücke) | Gut (punktuelles Ausbessern möglich) |
| Feuchtigkeit | Empfindlich | Diffusionsoffen, robuster |
| Renovierungsaufwand | Abziehen, neu tapezieren | Überstreichen |
| Optik | Vielfältig | Klar, hochwertig |
Tapete – Vorteile und Nachteile für Vermieter
Vorteile:
- Geringere Materialkosten bei Erstinstallation
- Kaschiert Wandunebenheiten effektiv (besonders Vlies- und Strukturtapeten)
- Breite Auswahl an Optiken und Preislagen
Nachteile für Vermieter:
- Muss bei jeder größeren Renovierung komplett abgezogen und neu angebracht werden – das ist aufwendig und teuer
- Stöße und Nähte werden mit der Zeit sichtbar
- Alte Tapeten können Feuchtigkeit einsperren und Schimmelbildung fördern
- Nach Mieterwechsel oft nicht partiell reparierbar (Farbabweichungen sichtbar)
Empfehlung für Tapeten: Wenn Tapete, dann ausschließlich hochwertige Glasfasertapete oder schwere Vliesetapete – diese sind deutlich langlebiger und können mehrfach überstrichen werden.
Putz – die bessere Wahl für langlebige Mietobjekte
Für Vermieter, die mit langen Haltezeiten planen, ist ein geglätteter Putz oder Feinputz die klügere Investition. Die höheren Erstkosten rechnen sich über die deutlich längere Nutzungsdauer.
Vorteile für Vermieter:
- Deutlich länger haltbar (20–40 Jahre bei normalem Mietgebrauch)
- Punktuell reparierbar: Kleine Beschädigungen lassen sich unsichtbar ausbessern
- Diffusionsoffen: Besseres Raumklima, weniger Schimmelrisiko
- Leichter zu renovieren: Einfach überstreichen, kein Abziehen nötig
- Hochwertigere Optik
Nachteile:
- Höhere Erstinvestition (Spachtelarbeiten, Grundierung, ggf. Putzarbeiten)
- Kann Wandunebenheiten weniger gut kaschieren (Altbau: vorher ausbessern)
Besonders empfehlenswert: Mineralputz (Kalk- oder Lehmputz) für Altbauten – ökologisch, diffusionsoffen und dauerhaft.
Sonderfall Altbau: Was tun mit unebenen Wänden?
In Altbauten im Bodenseeraum (Häuser Baujahr 1900–1970) sind unebene Wände die Regel, nicht die Ausnahme. Hier bieten sich zwei Wege an:
Option 1: Hochwertige Strukturtapete
Strukturtapeten (z. B. Raufaser, Glasfaser mit Struktur) kaschieren Unebenheiten effektiv und lassen sich mehrfach überstreichen. Langlebiger als einfache Papiertapeten.
Option 2: Vollflächiges Spachteln
Wände vollflächig spachteln und schleifen – dadurch entsteht eine glatte, hochwertige Oberfläche, die dauerhaft überstrichen werden kann. Aufwendiger in der Erstinstallation, aber langfristig die wartungsärmste Lösung.
Kombination: Schlafzimmer und Wohnbereiche glatt spachteln, in Bereichen mit viel Unebenheit (Treppenhäuser, ältere Abschnitte) Strukturtapete verwenden.
Farbe: Was bleibt langfristig besser?
Unabhängig von der Wandgestaltung ist die Wahl der Farbe entscheidend:
Dispersionssilikatfarbe (Empfehlung):
- Diffusionsoffen, schimmelresistenter
- Sehr abriebfest – wischfest
- Geeignet für Putz und Tapete
Silikonharzfarbe:
- Besonders für Feuchträume geeignet
- Hohe Wischbeständigkeit
Einfache Dispersionsfarbe:
- Günstig in der Anschaffung
- Weniger abriebfest – in Mietwohnungen schneller verbraucht
Tipp: In Mietwohnungen immer hochweiße, strapazierfähige Farbe wählen – keine trendigen Farbtöne. Das erleichtert die Renovierung beim Mieterwechsel erheblich.
Was schreibt das Mietrecht vor?
Generell gilt: Der Vermieter ist für die Instandhaltung der Wohnung verantwortlich. Schönheitsreparaturen (also auch Malerarbeiten) können per Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden – aber nur unter engen Bedingungen.
Starre Fristenklauseln (z. B. „Küche alle 3 Jahre streichen") sind vom BGH als unwirksam erklärt worden. Wirksam sind nur flexible Formulierungen, die auf den tatsächlichen Renovierungsbedarf abstellen. Wer unzulässige Klauseln im Mietvertrag hat, bleibt auf den Schönheitsreparaturen sitzen.
Unsere Leistungen im Bereich Malerarbeiten und Wandgestaltung:
- Tapezierarbeiten
- Malerarbeiten
- Spachtelarbeiten
- Vollflächiges Glätten
- Renovierung beim Mieterwechsel
Unser Einzugsgebiet:
Konstanz Radolfzell Singen Stockach Allensbach Engen Steißlingen + 25 km Umkreis
