Treppenhaus & Gemeinschaftsflächen streichen – wann sich der Anstrich für die WEG lohnt
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Das Treppenhaus ist die Visitenkarte eines Mehrfamilienhauses: Es ist der erste Raum, den Eigentümer, Mieter und Interessenten betreten – und oft der letzte, um den sich jemand kümmert. Vergilbte Wände, Schrammen von Umzügen, abgegriffene Handläufe und dunkle Ecken prägen den Eindruck vom gesamten Objekt, obwohl die einzelnen Wohnungen längst modernisiert sind. Für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften stellt sich damit regelmäßig die Frage, wann sich ein frischer Anstrich der Gemeinschaftsflächen wirklich lohnt und wie er im bewohnten Haus reibungslos abläuft.
In diesem Ratgeber ordnen wir die typischen Anlässe ein, erklären den fachgerechten Ablauf im laufenden Betrieb, gehen auf Untergrund, Brandschutz und scheuerbeständige Farben ein und beleuchten die WEG-rechtliche Seite von Beschluss und Kostenverteilung. Als Sanierungsbetrieb aus Stockach mit eigenem Malermeister im Team führen wir solche Projekte am Bodensee und im Hegau regelmäßig aus – und wissen, worauf es bei Hausverwaltungen ankommt.
Wann sich der Anstrich lohnt: Anlass statt starrer Turnus
Einen gesetzlich vorgeschriebenen Streich-Turnus für Treppenhäuser gibt es nicht. Ob ein Anstrich ansteht, entscheidet der tatsächliche Zustand – und der lässt sich an ein paar klaren Signalen ablesen:
- Vergilbung und Verfärbung: Ältere Dispersionsanstriche vergrauen, gerade in Bereichen mit wenig Tageslicht oder früherer Rauchernutzung.
- Abnutzung und Handspuren: Griffspuren rund um Lichtschalter, Klingeltableaus und Handläufe, Rollkoffer- und Möbelschrammen entlang der Laufwege.
- Risse und Putzschäden: Haarrisse an Übergängen, abgeplatzte Kanten, Schäden nach Leitungsarbeiten oder einem Wasserschaden.
- Vermietbarkeit und Werterhalt: Ein gepflegtes Treppenhaus stützt Miet- und Verkaufsargumente und signalisiert Interessenten eine intakte Eigentümergemeinschaft.
Als grobe Orientierung sind Gemeinschaftsflächen je nach Frequenz und Farbqualität etwa alle acht bis fünfzehn Jahre reif für einen Neuanstrich. Entscheidend ist aber nicht die Jahreszahl, sondern der Gesamteindruck – und die Frage, ob der Anstrich Teil einer ohnehin anstehenden Maßnahme (etwa nach Sanierung oder Leitungsarbeiten) sinnvoll mitgemacht werden kann.
Ablauf im bewohnten Haus: Staubschutz, Etappen, freie Wege
Anders als in einer leerstehenden Wohnung wird das Treppenhaus während der gesamten Arbeiten weiter genutzt. Der Fluchtweg muss jederzeit frei und sicher begehbar bleiben. Ein durchdachter Ablauf ist deshalb wichtiger als reine Malergeschwindigkeit:
- Etappenweise arbeiten: Es wird geschossweise oder seitenweise gestrichen, sodass immer eine Seite trocken und begehbar bleibt.
- Boden- und Staubschutz: Vlies- oder Kartonabdeckung auf Stufen und Podesten, rutschsichere Fixierung, Abdeckung von Geländer, Briefkastenanlage, Türblättern und Handläufen.
- Übergangssicherung: Warnhinweise bei frisch gestrichenen Flächen, klare Kennzeichnung feuchter Bereiche, Rücksicht auf Kinder, ältere Bewohner und Lieferdienste.
- Kommunikation: Aushang mit Zeitplan im Hausflur, Abstimmung mit Verwaltung und Beirat, feste Ansprechpartner vor Ort.
Handlauf und Geländer verdienen besondere Aufmerksamkeit: Sie werden viel berührt, sind sicherheitsrelevant und sollten sauber abgeklebt oder – bei Bedarf – separat lackiert werden. Wer hier schludert, riskiert Beschwerden und Nacharbeiten. Eine saubere Vorbereitung entscheidet am Ende über das Ergebnis.
Untergrund richtig vorbereiten: Altanstriche, Risse, Putzausbesserung
Ein guter Anstrich ist zu 70 Prozent Vorbereitung. Gerade in älteren Treppenhäusern trifft man auf mehrere Anstrichgenerationen, die zunächst geprüft werden müssen. Zentrale Schritte sind:
- Tragfähigkeit prüfen: Kreidende, sandende oder abblätternde Altanstriche werden entfernt oder mit einer geeigneten Grundierung gebunden.
- Risse und Fehlstellen: Risse ausarbeiten, Fehlstellen spachteln, größere Schäden im Putz fachgerecht ausbessern und egalisieren.
- Untergrund abstimmen: Auf Putz, Altanstrich oder Beton gehören unterschiedliche Vorbehandlungen – ähnlich grundsätzlich wie bei der Frage Putz oder Tapete auf der Wand.
- Feuchtigkeit ausschließen: Zeigen sich Feuchteränder, wird zuerst die Ursache geklärt – Streichen über einen feuchten Untergrund hält nicht und kaschiert nur das Problem.
Wiederkehrende Feuchtflecken sind ein Warnsignal und kein reiner Malerfall. Bevor überstrichen wird, sollte die Quelle geklärt sein – etwa über eine Leckageortung mit Bericht oder die Abklärung von Feuchteschäden im Mehrfamilienhaus. So spart die WEG doppelte Arbeit.
Brandschutz im Treppenraum: notwendige Treppenräume und Beschichtungen
Treppenräume sind in mehrgeschossigen Wohngebäuden in aller Regel notwendige Flucht- und Rettungswege. An die verwendeten Baustoffe und Beschichtungen werden dort je nach Landesbauordnung und Gebäudeklasse erhöhte Anforderungen an das Brandverhalten gestellt. Für Hausverwaltungen bedeutet das konkret:
- Anforderungen kennen: Ob nichtbrennbare oder schwerentflammbare Beschichtungen nötig sind, hängt von Gebäudeklasse und baurechtlicher Einstufung ab – das gehört vorab geklärt, nicht ins Blaue geschätzt.
- Geeignete Systeme wählen: Für notwendige Treppenräume kommen entsprechend eingestufte Anstrichsysteme in Frage; wir wählen Produkte, die zur baurechtlichen Situation des Objekts passen.
- Fluchtweg freihalten: Der Anstrich ist nur ein Baustein – ein frei geräumter, sicher begehbarer Treppenraum gehört ohnehin zur Verkehrssicherungspflicht der Gemeinschaft.
Wir stimmen die Materialwahl auf die konkrete Gebäudesituation ab und dokumentieren die eingesetzten Produkte. So bleibt die WEG auf der sicheren Seite und die Verwaltung hat den Nachweis für die Akte.
Genau Ihr Thema? Wir sind das Sanierungsteam vom Bodensee und beantworten Ihre Frage gerne unverbindlich – meist noch am selben Werktag.
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Farbwahl und scheuerbeständige Wandfarben: Nassabrieb im Blick
Im Treppenhaus zählt nicht nur die Optik, sondern vor allem die Strapazierfähigkeit. Wände werden berührt, angelehnt, mit Feuchtigkeit gereinigt – eine einfache, günstige Wandfarbe hält dem selten lange stand. Maßstab ist die Nassabriebbeständigkeit nach DIN EN 13300, die Innenwandfarben in Klassen von 1 (höchste Beständigkeit) bis 5 einteilt.
- Scheuerbeständige Qualität: Für stark frequentierte Flächen empfehlen sich Farben hoher Nassabriebklasse, die feucht abwischbar und deutlich strapazierfähiger sind.
- Helle, zeitlose Töne: Helle Farben lassen enge Treppenhäuser größer und freundlicher wirken und unterstützen den ersten Eindruck.
- Robuste Sockelzone: Ein etwas kräftigerer oder abwaschbarer Sockelbereich kaschiert Schuh- und Möbelspuren und verlängert die Renovierungsintervalle.
- Einheitliches Konzept: Abgestimmte Farb- und Materialwahl über alle Etagen wirkt hochwertig und erleichtert spätere Ausbesserungen.
Die richtige Farbe ist am Ende eine Investition in längere Intervalle: Wer bei der Qualität spart, streicht früher wieder. Wir beraten die WEG produktneutral und wählen ein System, das zu Nutzung, Budget und Optik passt.
WEG-Beschluss und Kostenverteilung: Gemeinschaftseigentum
Treppenhaus, Hausflur und die übrigen Gemeinschaftsflächen gehören zum Gemeinschaftseigentum. Ein Anstrich ist damit Sache der Eigentümergemeinschaft, nicht des einzelnen Eigentümers. Für die Umsetzung gilt:
- Beschluss der Gemeinschaft: Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum werden in der Eigentümerversammlung beschlossen; laufende Instandhaltung wie ein Anstrich lässt sich in der Regel mit einfacher Mehrheit auf den Weg bringen.
- Kostenverteilung: Die Kosten trägt die Gemeinschaft und verteilt sie grundsätzlich nach dem in Teilungserklärung oder Gesetz vorgesehenen Schlüssel (üblicherweise Miteigentumsanteile), sofern kein abweichender Beschluss gefasst wurde.
- Instandhaltung vs. Modernisierung: Ein normaler Renovierungsanstrich ist Instandhaltung – wichtig für die Abgrenzung, etwa bei der Frage nach Modernisierung, Instandhaltung und Mietanpassung.
- Rücklage und Angebot: Ein sauberes, prüffähiges Angebot erleichtert Beschlussfassung und Entnahme aus der Erhaltungsrücklage.
Die genaue Zuordnung von Gemeinschafts- und Sondereigentum ist im Detail nicht immer trivial – dazu haben wir die Grundlagen in unserem Beitrag Sanierung in Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum zusammengefasst. Rechtsverbindliche Auskünfte im Einzelfall bleiben Sache der Verwaltung bzw. juristischer Beratung; dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Kosten für das Treppenhaus streichen: Spanne und Faktoren
Eine seriöse Pauschalzahl lässt sich für „das Treppenhaus streichen" nicht nennen, weil die Preisspanne je nach Objekt erheblich schwankt. Statt erfundener Beträge lohnt der Blick auf die Faktoren, die den Preis bestimmen:
- Fläche und Geschosszahl: Wand- und Deckenfläche über alle Etagen, Höhe der Treppenauge und Deckenhöhen.
- Untergrundzustand: Umfang von Spachtel-, Riss- und Putzausbesserungen sowie nötige Grundierungen.
- Zugänglichkeit: Enge Treppenaugen, hohe Decken und Podeste erfordern Gerüst oder Sonderleitern und damit Mehraufwand.
- Nebenleistungen: Lackieren von Handlauf, Geländer, Türzargen und Wohnungstüren, Sockelbeschichtung, Farb- und Materialqualität.
- Rahmenbedingungen: Arbeiten im bewohnten Haus, Etappen und Bodenschutz erhöhen den Organisationsaufwand.
Deshalb steht am Anfang immer die Besichtigung vor Ort. Für Hausverwaltungen mit mehreren Objekten kann ein Rahmenvertrag mit einem festen Handwerkspartner planbare Konditionen und kurze Wege schaffen – gerade bei wiederkehrenden Malerarbeiten in mehreren Häusern.
Sinnvoll kombinieren: Malerarbeiten mit anderen Maßnahmen bündeln
Ein Treppenhausanstrich lässt sich oft wirtschaftlich mit weiteren Arbeiten verbinden – das spart Anfahrten, Gerüstkosten und mehrfache Beeinträchtigung der Bewohner:
- Nach Leitungs- oder Sanitärarbeiten: Wenn ohnehin Wände geöffnet wurden, wird der Anstrich im Zuge der Instandsetzung mitgemacht.
- Kleinreparaturen mitnehmen: Lockere Fußleisten, defekte Beleuchtung oder Kleinschäden lassen sich im Rahmen der Kleinreparaturen der WEG gebündelt erledigen.
- Boden und Wand abstimmen: Steht auch der Bodenbelag zur Diskussion, hilft ein Blick auf Materialfragen wie Vinyl oder Laminat für strapazierfähige Verkehrsflächen.
Als Sanierungsbetrieb mit mehreren Gewerken unter einem Dach koordinieren wir solche Bündelungen aus einer Hand – die WEG hat einen Ansprechpartner statt vieler Einzelfirmen.
Unsere Leistungen für Hausverwaltungen und WEG
Für Verwaltungen, Eigentümergemeinschaften, Vermieter und Investoren am Bodensee und im Hegau übernehmen wir das Streichen von Treppenhaus und Gemeinschaftsflächen als komplett organisiertes Projekt – mit klaren Ansprechpartnern und sauberer Dokumentation:
- Malerarbeiten mit eigenem Malermeister: Von der Untergrundprüfung über Putz- und Rissausbesserung bis zum scheuerbeständigen Anstrich in Meisterqualität.
- Ablauf im bewohnten Haus: Etappenplanung, Boden- und Staubschutz, freie und sichere Fluchtwege, Aushang und Bewohnerkommunikation.
- Brandschutzgerechte Beschichtungen: Produktauswahl passend zur baurechtlichen Einstufung des Treppenraums, mit Nachweis für die Verwaltungsakte.
- Sanitär-, Heizungs- und Klimaarbeiten mit eigenem SHK-Meister: Ideal, wenn der Anstrich im Zuge von Instandsetzungen an Leitungen oder Technik mitläuft.
- Elektroarbeiten in Koordination: Beleuchtung, Klingel- und Schalteranlagen setzen wir über eingetragene Elektro-Fachpartner um und übernehmen die kaufmännische Gesamtverantwortung und Koordination.
- Ein Ansprechpartner: Angebot, Terminierung, Ausführung und Abnahme aus einer Hand – auf Wunsch als Rahmenvertrag für mehrere Objekte in Konstanz, Radolfzell, Singen, Stockach und Umgebung.
Sie planen einen Anstrich für Treppenhaus oder Hausflur oder möchten den Zustand Ihrer Gemeinschaftsflächen prüfen lassen? Sprechen Sie uns an – wir sehen uns das Objekt vor Ort an und erstellen ein prüffähiges Angebot für die Eigentümerversammlung.
Unser Einzugsgebiet:
Konstanz Radolfzell Singen Stockach Allensbach Engen + 25 km Umkreis
