Leckageortung oder Trocknung zuerst? Die richtige Reihenfolge nach einem Wasserschaden

Nach einem Wasserschaden drängt alles zur Eile: Geräte aufstellen, trocknen, weiter. Doch wer trocknet, bevor die Ursache feststeht, trocknet oft gegen nachlaufendes Wasser an. Dieser Beitrag erklärt, wann die Leckageortung vor der Trocknung stehen muss, wann die Trocknung sofort beginnen kann und in welcher Reihenfolge Ortung, Reparatur, Trocknung und Wiederherstellung sinnvoll ineinandergreifen – für Eigentümer, Vermieter und Hausverwaltungen im Landkreis Konstanz.

Lesezeit: ca. 13 Minuten · Stand: November 2026

Kurz gesagt: Steht die Ursache des Wasserschadens nicht fest, kommt die Leckageortung vor der Trocknung – sonst läuft Wasser nach, während die Geräte laufen, und die Messwerte sinken nicht. Ist die Ursache bekannt und abgestellt, etwa ein ausgelaufenes Gerät oder ein sichtbarer Rohrbruch, kann die technische Trocknung sofort beginnen. In beiden Fällen gilt dieselbe Reihenfolge: Wasser stoppen, dokumentieren, Ursache klären, reparieren, trocknen bis zur gemessenen Belegreife, erst dann wiederherstellen.

Die Frage klingt nach einem Detail, entscheidet aber über Kosten, Dauer und Folgeschäden. Wer bei unklarer Ursache zuerst trocknet, bezahlt Gerätelaufzeiten, die nichts bringen; wer bei bekannter Ursache zuerst eine Ortung beauftragt, bezahlt eine Untersuchung, die er nicht braucht. Und wer die Reihenfolge am Ende verkehrt – wiederherstellen, bevor die Messwerte stimmen –, baut den zweiten Schaden gleich mit ein.

Dieser Beitrag ordnet die Schritte nach einem Wasserschaden so, wie wir sie als ausführender Betrieb aus Stockach seit Jahren in Wohnungen, Mehrfamilienhäusern und Gewerbeflächen im Landkreis Konstanz sehen: Was zuerst kommt, was parallel laufen kann und woran Sie erkennen, in welchem Fall Sie sind. Die Sofortmaßnahmen in den ersten Minuten beschreibt der Beitrag Wasserschaden: Sofortmaßnahmen und Ablauf; hier geht es um die Entscheidung danach.

Warum ist die Reihenfolge nach einem Wasserschaden so wichtig?

Weil jeder Schritt auf dem vorherigen aufbaut: Eine Trocknung gegen nachlaufendes Wasser erreicht nie ihren Zielwert, und ein zu früh verschlossener Aufbau schließt die Restfeuchte ein – beides sind die häufigsten Ursachen für Folgeschäden.

Wasser verteilt sich im Bauteil weiter, solange es nachläuft. Ein tropfender Pressfitting im Estrich speist die Dämmschicht so lange, wie die Leitung unter Druck steht – und ein Trockner, der daneben arbeitet, entzieht der Luft Feuchte, die das Leck sofort wieder nachliefert. Die Messwerte stagnieren, die Laufzeit wächst, und am Ende ist die Dämmschicht so nass wie am ersten Tag. Umgekehrt gilt: Ist die Ursache beseitigt, bringt jede Stunde Trocknung den Aufbau näher an seine Ausgleichsfeuchte.

Am anderen Ende der Kette lauert der zweite Fehler. Wird der neue Bodenbelag verlegt, bevor die Restfeuchte-Messung die Belegreife bestätigt, bleibt die Feuchte unter dem Belag eingeschlossen. Die Folgen zeigen sich oft erst nach Monaten: lose Beläge, aufgequollenes Holz, gerissene Fugen und – wenn Feuchte in Dämmschicht oder Wand bleibt – Schimmel. Deshalb hat die Reihenfolge eine feste Logik: Erst wissen, woher das Wasser kommt, dann die Ursache abstellen, dann trocknen bis zum gemessenen Zielwert, dann wiederherstellen.

Wann steht die Leckageortung vor der Trocknung?

Immer dann, wenn die Ursache des Wassereintritts nicht sichtbar ist – also bei einem feuchten Fleck ohne erkennbare Quelle, einem laufenden Wasserzähler bei geschlossenen Hähnen, Wasser aus Decke oder Wand oder einem Schaden, der nach dem Abtrocknen wiederkommt.

Die typischen Anzeichen für eine verdeckte Leckage: Der Wasserzähler dreht sich, obwohl niemand Wasser entnimmt. Ein Fleck an Wand, Decke oder Boden wächst, oder er kommt nach dem Trocknen zurück. Bodenbeläge wölben sich, Fugen verfärben sich, es riecht muffig, ohne dass eine Quelle zu sehen ist. In Mehrfamilienhäusern zeigt sich Wasser aus einem Strang oft zwei Geschosse tiefer als das Leck selbst. In all diesen Fällen bringt eine Trocknung ohne Ortung wenig: Sie behandelt das Symptom, während die Ursache weiterarbeitet.

Die Ortung selbst ist zerstörungsarm. Drei Verfahren ergänzen sich: Die Feuchtemessung im Raster zeigt, wie weit die Feuchte reicht; die Thermografie macht warme Leitungen und feuchte Zonen im Wärmebild sichtbar; die elektroakustische Ortung hört das Ausströmgeräusch einer druckführenden Leitung. Kein Verfahren findet jedes Leck – deshalb kombinieren wir sie und grenzen zuerst den Strang ein, bevor wir eine Stelle öffnen. Was die Ortung leistet, was sie kostet und was der Befundbericht enthält, steht auf der Leistungsseite Leckageortung. Für Verwaltungen beschreibt der Beitrag Leitungswasserschaden in der WEG, wie Ortung und Bericht in den Ablauf der Gemeinschaft passen.

Wann kann die Trocknung sofort beginnen?

Wenn die Ursache bekannt und abgestellt ist: ein ausgelaufenes Gerät, ein geplatzter Schlauch, ein sichtbar gebrochenes Rohr, Wasser von außen nach Starkregen oder ein Schaden, den der Installateur schon repariert hat.

In diesen Fällen gibt es nichts zu orten. Die Waschmaschine hat den Flur unter Wasser gesetzt, der Zulaufschlauch der Spülmaschine ist geplatzt, der Boiler hat sich entleert, oder der Keller stand nach dem Unwetter unter Wasser – die Quelle ist bekannt, der Zulauf geschlossen, das Wasser aufgenommen. Jetzt zählt, wie schnell die technische Trocknung beginnt: Je länger die Feuchte im Aufbau steht, desto weiter verteilt sie sich und desto größer wird der Eingriff.

Auch bei bekannter Ursache beginnt die Trocknung allerdings mit einer Messung, nicht mit dem Aufstellen von Geräten. Die erste Messung zeigt, ob das Wasser nur die Oberfläche erreicht hat oder unter den Estrich gelaufen ist, und entscheidet damit über das Verfahren: Raumtrocknung mit Kondensations- oder Adsorptionstrocknern für frei stehende Flächen, Dämmschichttrocknung im Unterdruckverfahren, wenn die Dämmschicht unter dem Estrich nass ist. Welches Verfahren wann passt, erklärt die Leistungsseite Bautrocknung; ob eine durchfeuchtete Dämmschicht überhaupt zu trocknen ist oder der Estrich heraus muss, klärt der Beitrag Dämmschichttrocknung oder Estrich raus?

Was ist mit dem Zwischenfall – Ursache vermutet, aber nicht sicher?

Dann hilft ein einfacher Test vor jeder Entscheidung: Alle Hähne schließen und den Wasserzähler beobachten – läuft er weiter, ist eine druckführende Leitung undicht, und die Ortung kommt zuerst; steht er still, ist die Trocknung mit begleitender Messung meist der richtige nächste Schritt.

Viele Schäden liegen zwischen den klaren Fällen. Ein Fleck unter dem Bad könnte vom undichten Silikon der Dusche stammen – oder von einer Leitung im Estrich. Wasser an der Kellerwand könnte Hangwasser sein – oder eine Grundleitung. Hier helfen zwei Beobachtungen, die Sie selbst anstellen können, bevor Sie beauftragen: der Zählertest und der Verlauf. Läuft der Zähler bei geschlossenen Hähnen, steht die Ortung fest. Schwankt die Feuchte mit dem Wetter und steht breitflächig im erdberührten Bereich, spricht das für Wasser von außen; ein eng begrenzter Feuchtekern, der nicht mit dem Regen kommt, spricht für eine Leitung.

Bleibt es unklar, ist die Ortung die günstigere Unsicherheit. Sie liefert in jedem Fall einen Befund mit Messwerten und Fotos – auch dann, wenn sie zeigt, dass keine Leitung undicht ist und das Wasser von außen kommt. Eine Trocknung auf Verdacht liefert dagegen nur Laufzeiten. Für Keller nach Unwetter beschreibt der Beitrag Wasser im Keller nach Starkregen den eigenen Ablauf.

In welcher Reihenfolge laufen Ortung, Reparatur, Trocknung und Wiederherstellung ab?

Wasser stoppen und dokumentieren, Ursache orten oder bestätigen, Leitung reparieren, Trocknung mit Messprotokoll bis zur Belegreife, Freimessung, dann Wiederherstellung – jede Stufe ist einzeln beauftragbar, keine lässt sich überspringen.

  1. Wasser stoppen und sichern: Haupthahn schließen, Strom im betroffenen Bereich abschalten, stehendes Wasser aufnehmen. Erst fotografieren, dann aufräumen.
  2. Dokumentieren und melden: Fotos mit Datum, Zählerstand, betroffene Räume. Den Schaden der Versicherung unverzüglich anzeigen und ihn so klein wie möglich halten – beides verlangt das Versicherungsvertragsgesetz vom Versicherungsnehmer.
  3. Ursache klären: Bei unklarer Quelle die Leckageortung; bei bekannter Quelle die Begehung mit Zustandsaufnahme. Ergebnis ist in beiden Fällen ein schriftlicher Befund beziehungsweise Kostenvoranschlag.
  4. Reparieren: Die undichte Leitung instand setzen, bevor ein Trockner läuft. Das Öffnen des Bauteils bleibt so klein wie möglich, weil die Ortung die Stelle eingegrenzt hat.
  5. Trocknen nach Messwerten: Verfahren nach Bauteil, feste Mess-Intervalle, Protokoll mit Laufzeiten und Stromverbrauch der Geräte.
  6. Freimessen: Erst wenn die Restfeuchte-Messung die Belegreife bestätigt und Wände und Dämmschicht die Ausgleichsfeuchte erreicht haben, wird abgebaut.
  7. Wiederherstellen: Estrich, Boden, Putz, Wand, Bad – nach schriftlichem Kostenvoranschlag, aus einer Hand oder in Einzelgewerken.

Zwei Dinge können parallel laufen: Die Schadenmeldung an die Versicherung wartet nicht auf den Befund, und die Reparatur der Leitung kann am Tag der Ortung geschehen, wenn die Stelle freigelegt ist und der Monteur vor Ort ist. Alles andere folgt aufeinander.

Welche Rolle spielen Messwerte und Protokoll in der Reihenfolge?

Messwerte sind die Übergabepunkte zwischen den Stufen: Die Feuchtekarte der Ortung legt fest, wo getrocknet wird, das Trocknungsprotokoll zeigt, wann die Trocknung endet, und die Freimessung gibt die Wiederherstellung frei – ohne diese Werte ist jede Entscheidung Bauchgefühl.

Der Befundbericht der Ortung enthält neben Ursache und Fotos eine Feuchtekarte: Aus dem Messraster ergibt sich, wie weit die Feuchte reicht – und damit, welche Räume und Bauteile überhaupt getrocknet werden müssen. Diese Karte ist der Ausgangspunkt der Trocknung und zugleich ihr Vergleichsmaßstab. Jede folgende Messung wird an denselben Stellen wiederholt, damit der Verlauf lesbar bleibt.

Das Trocknungsprotokoll hält Messwerte, Datum, Position, Geräte, Laufzeiten und Leistungsaufnahme fest. Es ist die Grundlage für die Stromkostenabrechnung mit dem Versicherer und für die Frage, ob in der Mietwohnung weiter getrocknet werden muss. Die Freimessung am Ende dokumentiert den Zielwert: bei Estrichen die CM-Messung, bei Wänden und Dämmschicht die Ausgleichsfeuchte. Welche Unterlagen der Versicherer am Ende erwartet und in welcher Reihenfolge sie entstehen, listet der Beitrag Schadenakte für den Versicherer auf.

Was gilt in der Mietwohnung – wer entscheidet die Reihenfolge?

Nach unserem Kenntnisstand entscheidet der Vermieter über Ortung und Trocknung, weil er die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand erhalten muss; der Mieter hat Erhaltungsmaßnahmen zu dulden, bekommt sie rechtzeitig angekündigt und erhält Aufwendungen wie den Gerätestrom in angemessenem Umfang ersetzt.

Nach unserem Kenntnisstand liegt die Erhaltung der Mietsache beim Vermieter (§ 535 BGB), und Erhaltungsmaßnahmen hat der Mieter zu dulden (§ 555a BGB) – angekündigt, es sei denn, die sofortige Durchführung ist zwingend erforderlich, was bei einem laufenden Wasserschaden regelmäßig der Fall ist. Aufwendungen, die dem Mieter durch die Maßnahme entstehen, etwa der Strom der Trocknungsgeräte, hat der Vermieter in angemessenem Umfang zu ersetzen (§ 555a Abs. 3 BGB). Ist die Wohnung während der Trocknung nur eingeschränkt nutzbar, kann die Miete gemindert sein (§ 536 BGB); die Einordnung im Einzelfall übernehmen Vermieter, Mieter und ihre rechtlichen Berater – wir leisten keine rechtliche Beratung.

Für die Reihenfolge heißt das praktisch: Der Vermieter oder die Verwaltung beauftragt, der Mieter gewährt Zugang und duldet die Geräte. Wir stimmen Messtermine mit den Mietern ab, dokumentieren jeden Zutritt und halten Schlafräume nach Möglichkeit frei. Was Mieter rund um Trocknungsgeräte wissen sollten, steht im Beitrag Trocknungsgeräte in der Mietwohnung; was nach einem Auszug in welcher Reihenfolge ansteht, zeigt Wohnung wieder vermietbar machen.

Was will die Versicherung in welcher Reihenfolge sehen?

Zuerst die unverzügliche Schadenanzeige und den Nachweis, dass Sie den Schaden klein gehalten haben, dann Befundbericht, Trocknungsprotokoll und Freimessung, zuletzt die Rechnungen getrennt nach Ortung, Trocknung und Wiederherstellung – ob und in welchem Umfang reguliert wird, entscheidet allein der Versicherer.

Das Versicherungsvertragsgesetz verlangt vom Versicherungsnehmer, den Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen (§ 30 VVG) und nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen (§ 82 VVG). Die Reihenfolge der Arbeiten liefert genau diese Nachweise: Die Erstfotos belegen den Zustand, die Ortung belegt die Ursache, das Protokoll belegt, dass getrocknet wurde, bis die Werte stimmten – und nicht länger. Ortung, Trocknung und Öffnungen stimmen viele Versicherer gern vorab ab; wer den Sachbearbeiter früh einbindet, vermeidet Rückfragen zu Umfang und Dauer.

Wir rechnen mit Ihnen ab, nicht mit der Versicherung, und dokumentieren so, dass Sie die Belege einreichen können. Ob Ortungskosten, Gerätestrom und Wiederherstellung übernommen werden, steht in Ihrer Police; die Wohngebäudeversicherung deckt nach unserem Kenntnisstand in der Regel das, was fest mit dem Haus verbunden ist, die Hausratversicherung bewegliche Sachen. Zur Deckung Ihres Vertrags können wir nichts sagen – das klären Sie mit Ihrem Versicherer.

Welche Fehler in der Reihenfolge sehen wir am häufigsten?

Vier Fehler wiederholen sich: auf Verdacht aufstemmen statt orten, mit Heizlüftern trocknen statt messen, nasse Bauteile verschließen, bevor die Werte stimmen, und abwarten, bis sich die Feuchte im Aufbau verteilt hat.

  • Aufstemmen auf Verdacht: Ein geöffnetes Bad ohne gefundene Leckage ist der teuerste Weg zur Ursache. Geöffnet wird erst, wenn die Stelle eingegrenzt ist – gezielt und so klein wie möglich.
  • Trockenheizen: Heizlüfter trocknen nur die Oberfläche. Estrich und Dämmschicht darunter bleiben nass, und der Schaden wird unsichtbar statt kleiner.
  • Zu früh verschließen: Überstreichen, verkleiden, neu belegen, bevor Messwerte die Trocknung belegen – die häufigste Ursache für Folgeschäden.
  • Abwarten: Feuchte verteilt sich im Aufbau weiter. Je früher gemessen wird, desto kleiner bleibt in aller Regel der Eingriff.
  • Trocknen gegen das Leck: Geräte laufen, die Werte sinken nicht, die Laufzeit wächst – weil die Leitung weiter nachliefert. Erst die Ursache, dann die Trocknung.

Was übernimmt Handwertig nach einem Wasserschaden?

Die Handwertig GmbH aus Stockach übernimmt die ganze Reihenfolge aus einer Hand – Leckageortung mit Befundbericht, Reparatur der Leitung durch eigene Sanitär-Monteure, Bautrocknung mit Messprotokoll und Wiederherstellung von Estrich, Boden, Putz, Wand und Bad – oder jede Stufe einzeln.

Wir sind eingetragener Meisterbetrieb für drei Gewerke – Maler und Lackierer, Installateur und Heizungsbauer sowie Stuckateur – mit Sitz in Stockach. Die Leckageortung führen wir mit Feuchtemessung, Thermografie und elektroakustischer Ortung zu einem festen Preis mit Befundbericht aus, der auf der Leistungsseite steht; geschuldet ist die fachgerechte Untersuchung nach den anerkannten Regeln der Technik samt Befundbericht – ein Ortungserfolg kann nicht garantiert werden. Die undichte Leitung setzen unsere eigenen Sanitär-Monteure instand. Die technische Trocknung übernehmen wir mit eigenen Geräten und Messprotokoll bis zur Belegreife. Bei der Wiederherstellung führen wir Sanitär-, Maler-, Putz- und Trockenbauarbeiten sowie Bodenbeläge, Parkett, Fliesen und Estrich selbst aus. Elektroarbeiten führen eingetragene Fachpartner aus; wir koordinieren sie und bleiben Ihr Ansprechpartner.

Jede Stufe ist einzeln beauftragbar: Verwaltungen und Versicherer beauftragen bei uns auch nur die Ortung, Eigentümer auch nur die Trocknung, wenn die Reparatur schon erledigt ist. Maßgeblich ist der schriftliche, individuell kalkulierte Kostenvoranschlag nach Begehung; Abweichungen stimmen wir vor der Ausführung mit Ihnen ab. Den Terminplan legen wir bei Auftragserteilung gemeinsam mit Ihnen fest. Zeiten und Kosten von Trocknung und Wiederherstellung nennen wir erst, wenn wir den Schaden gesehen haben. Was wir für uns als ausführender Betrieb noch nicht abschließend geklärt haben, sind Fälle, in denen Versicherer eine Trocknung vor der Ortung verlangen – dort stimmen wir das Vorgehen vorab schriftlich ab, statt gegen ein offenes Leck zu trocknen.

Checkliste: Was entscheiden Sie vor dem ersten Gerät?

Sieben Fragen, deren Antworten die Reihenfolge festlegen – vom Zählertest bis zur Frage, wer beauftragt.

  • Zählertest: Läuft der Wasserzähler bei geschlossenen Hähnen weiter? Dann Ortung zuerst.
  • Quelle sichtbar: Gerät, Schlauch, Rohrbruch, Unwetter? Dann Zulauf schließen und Trocknung mit erster Messung.
  • Verlauf: Kommt der Fleck nach dem Abtrocknen zurück oder schwankt er mit dem Wetter? Das trennt Leitung und Wasser von außen.
  • Dokumentation: Erstfotos mit Datum, Zählerstand, betroffene Räume – vor dem Aufräumen.
  • Versicherung: Schaden unverzüglich gemeldet, Schadennummer notiert, Vorgehen abgestimmt?
  • Beteiligte: Eigentümer, Vermieter, Mieter, Verwaltung – wer beauftragt, wer gewährt Zugang, wer bekommt welche Unterlagen?
  • Bodenaufbau: Estrich auf Dämmschicht, Verbundestrich oder Holzbalkendecke? Das bestimmt das Trocknungsverfahren.

So geht es weiter: Schildern Sie uns Ihr Vorhaben über die Anfrage oder rufen Sie an (07732 89064 80, Mo–Fr 9–17 Uhr). Das Erstgespräch ist kostenlos; auf Wunsch folgt eine Begehung vor Ort mit schriftlichem Kostenvoranschlag.

Häufige Fragen

Kann die Trocknung schon laufen, während noch geortet wird?

In der Regel nicht sinnvoll. Solange eine druckführende Leitung undicht ist, liefert sie Wasser nach, und die Trocknungsgeräte arbeiten gegen das Leck an – die Messwerte sinken nicht, die Laufzeit wächst. Erst wenn die Ursache geortet und abgestellt ist, bringt jede Stunde Trocknung den Aufbau näher an die Ausgleichsfeuchte. Ausnahme: Räume, die vom Leck erkennbar getrennt sind, können nach der ersten Messung schon getrocknet werden.

Woran erkenne ich, ob ich eine Leckageortung brauche oder gleich trocknen kann?

Am Zählertest und an der Quelle. Läuft der Wasserzähler bei geschlossenen Hähnen weiter, ist eine Leitung undicht, und die Ortung kommt zuerst. Ist die Quelle sichtbar – ausgelaufenes Gerät, geplatzter Schlauch, gebrochenes Rohr, Wasser nach Unwetter – und der Zulauf geschlossen, kann die Trocknung nach einer ersten Messung beginnen. Bleibt es unklar, liefert die Ortung in jedem Fall einen Befund mit Messwerten.

Muss vor der Trocknung die Leitung schon repariert sein?

Ja, die Reparatur gehört vor die Trocknung. Wird die undichte Stelle nicht abgestellt, liefert sie Wasser nach, während die Geräte laufen. Weil die Ortung die Stelle eingegrenzt hat, bleibt das Öffnen des Bauteils klein, und der Monteur kann die Leitung oft am selben Termin instand setzen. Danach beginnt die technische Trocknung mit der ersten Messung und dem Messprotokoll.

Was bedeutet es, wenn die Ortung keine undichte Leitung findet?

Auch das ist ein Ergebnis: Der Befundbericht hält fest, wo die Feuchte sitzt und dass keine druckführende Leitung undicht ist – oft spricht das für Wasser von außen, eine undichte Fuge oder Kondensat. Die Trocknung kann danach mit der ersten Messung beginnen, und die Ursache wird im Bauteil gesucht statt in der Leitung. Geschuldet ist die fachgerechte Untersuchung nach den anerkannten Regeln der Technik samt Befundbericht, nicht ein bestimmtes Ergebnis.

Wann darf nach der Trocknung wieder aufgebaut werden?

Wenn die Freimessung den Zielwert bestätigt, nicht nach dem Kalender. Bei Estrichen entscheidet die CM-Messung über die Belegreife, bei Wänden und Dämmschicht die Ausgleichsfeuchte; maßgeblich sind Norm, Belag und Herstellervorgabe. Ein Belag auf feuchtem Estrich schließt die Restfeuchte ein – lose Beläge, aufgequollenes Holz und Schimmel sind die Folge. Deshalb beginnt die Wiederherstellung erst mit dem Messwert im Protokoll.

Wer beauftragt Ortung und Trocknung in einer vermieteten Wohnung?

Nach unserem Kenntnisstand der Vermieter oder die von ihm beauftragte Verwaltung, weil die Erhaltung der Mietsache beim Vermieter liegt und der Mieter Erhaltungsmaßnahmen zu dulden hat. Der Mieter gewährt Zugang und erhält Aufwendungen wie den Gerätestrom in angemessenem Umfang ersetzt. Wir stimmen Messtermine mit den Mietern ab und dokumentieren jeden Zutritt; die rechtliche Einordnung im Einzelfall übernehmen die Beteiligten und ihre Berater.

Kann ich die Ortung bei Handwertig beauftragen und die Trocknung woanders?

Ja. Jede Stufe ist einzeln beauftragbar – Ortung, Reparatur, Trocknung und Wiederherstellung. Verwaltungen und Versicherer beauftragen bei uns häufig nur die Ortung mit Befundbericht; Eigentümer nur die Trocknung, wenn die Leitung schon repariert ist. Der Befundbericht mit Feuchtekarte ist so aufgebaut, dass ein anderer Betrieb die Trocknung daran anschließen kann. Maßgeblich ist der schriftliche Kostenvoranschlag nach Begehung.

Was gehört in welcher Reihenfolge in die Unterlagen für die Versicherung?

Zuerst die unverzügliche Schadenanzeige mit Erstfotos und Zählerstand, dann der Befundbericht der Ortung, das Trocknungsprotokoll mit Laufzeiten und Stromverbrauch, die Freimessung und zuletzt die Rechnungen getrennt nach Ortung, Trocknung und Wiederherstellung. Die Reihenfolge der Arbeiten liefert diese Nachweise von selbst. Ob und in welchem Umfang reguliert wird, entscheidet allein Ihr Versicherer.

Quellen und Stand

Dieser Beitrag beruht auf unserer eigenen Recherche der Gesetzeslage mit Stand November 2026. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung – im Zweifel hilft eine rechtliche Beratung oder die zuständige Behörde weiter. Quellen:

Autor: Bernd Gundlach, Geschäftsführer der Handwertig GmbH

Fachliche Verantwortung: SHK-Meister des Betriebs (Leckageortung und Bautrocknung)

Veröffentlicht: 07.11.2026

Rechtliche Angaben beruhen auf eigener Recherche (Stand: November 2026) und sind keine Rechtsberatung.

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